Das reformierte Sexualstrafrecht von 2016 – Eine Bilanz
2016 wurde das neue und reformierte Sexualstrafrecht im Bundestag verabschiedet. Zahlreiche Anpassungen und Ergänzungen konnten mit dem Leitgedanken „NEIN heißt NEIN“ zusammengefasst werden. Zu den Hauptintentionen gehörten die härtere, konsequentere Bestrafung von Täterinnen und Tätern sowie der bessere, umfassendere Schutz von Opfern. Doch Jahre später gibt es noch immer Probleme in Konzept und Durchsetzung.