Wie Betroffene beim Verdacht eines Geburtsschadens reagieren sollten

Es gibt viele Ursachen, die zu einem Geburtsschaden führen können. Bei Verdacht sollten Betroffene so schnell wie möglich reagieren und möglichen Schadensersatz über einen Fachanwalt einklagen. Was Betroffene dabei beachten sollten.

Die Geburt eines Kindes ist eine aufregende Zeit. Dabei kann es allerdings zu medizinischen Komplikationen kommen, die dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Schwangerschaftsdiabetes, Infektionen, Thrombosen oder Sepsis sind nur ein paar der möglichen Komplikationen, die im Rahmen einer Geburt auftreten können. Immer handelt es sich dabei um eine Tragödie für alle Beteiligten, schließlich begleiten Entwicklungsstörungen oder Behinderungen das Kind ein ganzes Leben lang. Nicht ohne Grund gehören die Ansprüche bei Geburtsschäden in Deutschland zu den höchsten Entschädigungen überhaupt, schließlich sind sie nicht nur mit einer deutlichen Minderung der Lebensqualität, sondern auch mit dauerhaften finanziellen Belastungen verbunden.

Komplizierte Fehlerquellen erfordern Expertise

Die Ursachen für Geburtsschäden sind vielfältig. Sie können mit unzureichender Sterilisation in Verbindung stehen oder auch auf eine nicht erkannte Lageanomalie zurückzuführen sein. Weitere mögliche Ursachen sind fehlerhafte Missbildungsdiagnostik, fehlerhafte Verlaufsbeobachtung oder falsche Befunderhebung der Fachleute. Bei Verdacht auf einen Geburtsschaden sollten Betroffene so schnell wie möglich aktiv werden und sich dabei in jedem Fall an juristische Experten wenden, die genug Erfahrung mit dem komplexen Thema haben.

Entscheidende Fragen können nur von spezialisierten Anwälten zufriedenstellend beantwortet werden. Fachanwälte für Geburtsschadensrecht machen sich zunächst ein umfassendes Bild über die Situation. So gilt es, zentrale Fragen des Falles zu klären. Das können zum Bespiel folgende sein:

  • Liegt beim vermuteten Geburtsschaden ein grober Behandlungsfehler vor?
  • Ist der Fall als Risikoschwangerschaft einzuordnen?
  • Handelt es sich um persönliche Fehler oder um organisatorische Mängel der Einrichtung?
  • Sind mögliche Behandlungsfehler vor, während oder nach der Geburt einzuordnen?

Fachanwälte für Medizin- und Geburtsschadensrecht kennen die generellen Rahmenbedingungen bereits und sind über notwendige Dokumente und einzuhaltende Fristen schon beim Erstgespräch im Bilde. Die Frage über eine mögliche Haftung jedoch erfordert einen gründlichen Einblick in alle relevanten Details. Die Verantwortung für den Schaden kann dabei beim Personal, also Gynäkologen, Ärzte und Hebammen, liegen, oder aber auf organisatorische Mängel der Einrichtung zurückzuführen sein. Zudem muss bei den Ursachen zwischen Aufklärungsmängeln, unzureichender oder nicht erfolgter Vorsorgeuntersuchungen oder medikamentöser Fehlbehandlung differenziert werden. Nicht zuletzt müssen die Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht klären, ob und wie viel Schmerzensgeld und Schadensersatz eine berechtigte Forderung darstellt. Es gilt also bei ausreichendem Hintergrundwissen über das deutsche Medizinrecht eine Reihe spezifischer Fragen zu klären. .