Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente abgelehnt – was nun?

Wer aus körperlichen oder psychischen Gründen seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, steht vor einschneidenden Veränderungen seiner Lebensführung. Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen in diesem Fall die finanziellen Einbußen auffangen, werden jedoch häufig abgelehnt. Was sich dagegen tun lässt, lesen Sie hier.

Unterschiedliche Ablehnungsgründe erschweren das Antragsverfahren

Häufig kommt es zu Konflikten zwischen Versicherten und Versicherern, da der gesundheitliche Zustand des Versicherten unterschiedlich bewertet werden. Dabei bewerten die Versicherungen den Zustand meist milder als der Versicherte selbst. Die entscheidende Kraft ist allerdings der Amtsarzt, der festlegt, ob ein Recht auf Erwerbsminderungsrente besteht oder nicht.

Komplizierter kann es werden, wenn der oder die Versicherte eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. In diesem Fall geht es um die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Versicherung und Versicherten, wobei hier keine gesetzlich definierte Entscheidungsinstanz wie der Amtsarzt existiert.

Trotz mehrfacher Verbesserungen in den letzten Jahren liegen die gesetzlichen Leistungen der Erwerbsminderungsrente auch heute noch vielfach unter der Armutsgrenze, also 60 Prozent unter dem mittleren Einkommenswert. Es lohnt sich also, rechtzeitig durch zusätzliche vermögenswirksame Anlagen ein zusätzliches Sicherheitspolster zu schaffen.

Wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird

Das Rechtsmittel, dass Sie gegen eine Ablehnung Ihres Antrags einlegen können, ist der Widerspruch. Es ist grundsätzlich ratsam, diesen Weg zu beschreiten, statt vorzeitig zu resignieren.

In vielen Fällen ist die Ablehnung der Behörde mit der heißen Nadel gestrickt und hält einer näheren Prüfung nicht stand. So enthält das Ablehnungsschreiben in vielen Fällen den Verweis auf den medizinischen Dienst (MD) der Deutschen Rentenversicherung. Das ist insbesondere dann mehr als merkwürdig, wenn Sie niemals von einem Arzt des MD untersucht worden sind. Die Entscheidung erfolgte in diesem Fall nach Aktenlage.

Legen Sie Widerspruch ein, muss sich die DRV nochmals mit Ihrer Sache beschäftigen, ob sie will oder nicht. Das eröffnet die Chance, bisher nicht beachtete Fakten in die Beurteilung einfließen zu lassen.

Die Beurteilung von Erwerbsminderung ist eine komplexe Angelegenheit. Grundsätzlich gibt es drei Arten:

  • Volle Erwerbsminderung
  • Teilweise Erwerbsminderung
  • Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Auch innerhalb der einzelnen Klassen gibt es Unterscheidungsmerkmale. So ist bei der vollen Erwerbsminderung zu klären, ob sie arbeitsmarktbedingt eingetreten ist oder aus anderen Gründen. Ein anderes Kriterium betrifft die Frage, ob die Erwerbsminderung auf nicht betriebsübliche Arbeitsbedingungen zurückgeht.

Ein weiterer Einflussfaktor ist der Weg zur Arbeitsstelle und in Bezug dazu die eigene Gehfähigkeit oder die Frage, ob der Arbeitsplatz auch mit dem Kfz nicht erreicht werden kann. Schließlich spielen noch die von der KRV erbrachten Reha-Leistungen eine Rolle.

Damit nicht genug. Maßgeblich für die Entscheidung ist auch die Verfügbarkeit von Schonarbeitsplätzen, die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt und eine Reihe weiterer Kriterien.

Wenn die Versicherung die Berufsunfähigkeit nicht anerkennen möchte

Sollte die Berufsunfähigkeit drohen, sind finanzielle Notlagen häufig die Konsequenz und die Not der Personen dementsprechend groß. Dennoch werden viele Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente durch die Versicherer abgelehnt und die Kompensierung des Einkommens ausgeschlagen. Da in diesem Falle nur noch der Rechtsweg eine Alternative darstellt, gehört der Versicherungszweig der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Bereichen mit der höchsten Klagerate. Es bewährt sich dabei, die Hilfe und den Rat von qualifizierten Fachanwälten für Medizin- und Versicherungsrecht einzuholen, um sich vor Gericht vertreten zu lassen und Ihre Rechte auf Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen.