Erfolgreiche und historisch bedeutende Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesklimaschutzgesetz 2019

Das umstrittene Bundesklimaschutzgesetz von 2019 wurde vom Bundesverfassungsgericht im April 2021 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Zu verdanken ist diese weitreichende Entscheidung einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde, welche vier Klagebündnisse in Karlsruhe eingereicht hatten.

Das 2019 veröffentlichte Klimaschutzgesetz sah vor, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um 55 Prozent (gegenüber den 1990 gemessenen Emissionen) zu senken. Für einzelne Wirtschaftssektoren wurden hierbei konkrete Reduktionspfade festgelegt.

Den vier Klagebündnissen, darunter auch die bekannte Klimaschutz- und Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer oder der Umweltverband BUND, waren die geplanten Maßnahmen allerdings zu schwach und zu langsam. Daher wurde in der Folge eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Eine Verfassungsbeschwerde mit historischer Bedeutung

Die Entscheidung zu dieser Verfassungsbeschwerde sowie die Erkenntnisse der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts wurden am 29. April 2021 öffentlich bekannt gegeben. Das BVerfG hat festgestellt, dass die in der heutigen Zeit unzureichende Klimaschutzpolitik sowohl die Grund- als auch die Freiheitsrechte der Zukunft von morgen beeinträchtigt. Die Reduktion der ausgestoßenen Treibhausgase sei verfassungsrechtlich notwendig und dürfe nicht weiter hinausgezögert werden, da ansonsten gerade junge Generationen besonders stark belastet und eingeschränkt würden.

Das Bundesklimaschutzgesetz von 2019 wurde in weiten Teilen, wenn auch nicht vollständig, für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2022 Zeit erhalten, das Gesetz an den relevanten Stellen nachzubessern und sich dabei an den aktuellen Forschungsergebnissen und Vorgaben der Wissenschaft zu orientieren, um die Freiheits- und Grundrechte der jungen und künftigen Generationen zu wahren und zu schützen.

Eine bedeutende und weitreichende Entscheidung für den Schutz des Klimas sowie der kommenden Generationen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Entschluss nicht nur die internationale Verantwortung Deutschlands in der weltweiten Klimakrise betont, sondern auch weitere bedeutende Kernaussagen getroffen, etwa „Klimaschutz ist ein Menschenrecht“, „Das Grundgesetz wird generationengerecht ausgelegt“, „Der Klimawandel ist real und der Gesetzgeber muss ihm entgegenwirken“ oder auch „Klimaschutz ist justiziabel, heute und in Zukunft“.

Die Klägerinnen und Kläger reagierten äußerst euphorisch auf den Ausgang der Verfassungsbeschwerde. Ein die Beschwerden begleitender Anwalt nannte das Ergebnis „bahnbrechend“ und benannte die Verfassungsbeschwerde als „erste Umweltklage, die vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat“. Eine weitere involvierte Anwältin ging von einem positiven Dominoeffekt auf internationaler Ebene aus, da die Entscheidung des weltweit anerkannten Bundesverfassungsgerichts einen maßstabssetzenden Effekt auf viele weitere internationale Klimaklagen haben sollte.

Der Fall zeigt, dass eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch in scheinbar aussichtslosen Fällen und gefühlt endgültigen Entscheidungen positive und vor allem auch weitreichende Auswirkungen haben kann. Besonders erfreulich ist es natürlich, wenn eine solche Entscheidung weitreichende positive Effekte auf den Klimaschutz in Deutschland und weltweit haben könnte. Essenziell sind bei solchen Beschwerden natürlich auch die richtigen Anwälte, welche sich auf Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe spezialisiert haben. Da bei diesen besonders strenge Anforderungen und Fristen beachtet und eingehalten werden müssen, gilt die Verfassungsbeschwerde nicht umsonst als eine der absoluten Königsdisziplinen in der Rechtswissenschaft.

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