Verfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt 2021

Schwere Niederlage für die Ampelkoalition: Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Die geplante Umschichtung von ursprünglich für die Coronabekämpfung vorgesehenen Krediten in den Klima- und Transformationsfonds wurde vom höchsten deutschen Gericht als verfassungswidrig eingestuft.

Umschichtung des Etats und Einbußen für den Klimafonds

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundeshaushalt 2021 in Form des zweiten Nachtragshaushalts gegen die Schuldenbremse verstoße. Ursprünglich für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehene 60 Milliarden Euro sollten in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Dieser Fonds sieht nun Einbußen in Höhe von 60 Milliarden Euro vor, und bereits eingegangene Verpflichtungen könnten nicht mehr bedient werden. Das Urteil ist eine herbe Schlappe für die Regierung und wurde aufgrund einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag gefällt.

Reaktionen der Regierung und Greenpeace

Die Regierungsfraktionen zeigen sich vorbereitet und betonen, dass der Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 vorerst nicht beeinträchtigt sei. Die Entscheidung des Gerichts wurde von der SPD-Fraktion als vorhersehbares Szenario betrachtet. Greenpeace hingegen bezeichnete das Urteil als „herben Rückschlag für den Schutz des Klimas“. Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland, kritisiert die Finanzierung des klimaneutralen Umbaus der Wirtschaft durch „finanzpolitische Taschenspielertricks“.

Gerichtsentscheidung im Detail

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts basiert darauf, dass der Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notsituation und den mit dem Geld finanzierten Maßnahmen nicht ausreichend deutlich gemacht wurde. Die Vorsitzende Richterin, Doris König, betonte, dass die Möglichkeit notlagenbedingter Kreditmittel in einem klaren Zusammenhang mit der Notsituation stehen müsse. Die unbegrenzte Weiternutzung von Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die Schuldenbremse sei dem Gericht zufolge unzulässig.

Schuldenbremse als Knackpunkt

Die Entscheidung des Gerichts könnte die künftige Haushaltspolitik und den Umgang mit der Schuldenbremse beeinflussen. Die drei Säulen, auf denen das Gericht seine Entscheidung stützt, betonen die Notwendigkeit einer klaren Zuordnung von Krediten zu konkreten Notsituationen und den Grundsätzen der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit auch im Staatsschuldenrecht. Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen und sieht vor, dass Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 wirft Fragen zur künftigen Haushaltspolitik auf. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen bei der Umschichtung von Finanzmitteln und die Notwendigkeit einer klaren Einhaltung der Schuldenbremse. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt 2024 bleiben vorerst abzuwarten, während die Ampelkoalition betont, dass der geplante Zeitplan vorerst nicht gefährdet sei.

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