Ver.di ruft Mitarbeiter des ÖPNV erneut zum Streik auf
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Mitarbeiter des ÖPNV erneut zum Streik aufgerufen. Die Forderungen in der laufenden Tarifrunde für den öffentlichen Dienst sollen dabei mit Nachdruck deutlich gemacht werden.
Ver.di, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ist eine der größten Gewerkschaften in Deutschland und setzt sich für die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder ein. Ein wichtiger Teil ihrer Taktik ist das Aufrufen zum Streik, um ihre Forderungen gegenüber Arbeitgebern und Regierung durchzusetzen. Doch warum ruft ver.di immer wieder zum Streik auf und was erhofft sie sich davon?
Ver.di ist ein entscheidendes Instrument für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um für ihre Rechte und Interessen einzutreten. Gewerkschaften wie ver.di haben eine starke Verhandlungsposition, da sie eine Vielzahl von Arbeitnehmern vertreten und somit ein mächtiger Verhandlungspartner für Arbeitgeber sind. Wenn ver.di also zum Streik aufruft, dann um ihre Forderungen im Rahmen von Tarifverhandlungen oder anderen Verhandlungen durchzusetzen, bei denen Arbeitnehmerinteressen berührt werden.
Die Hoffnung von ver.di bei einem Streik ist, dass der Arbeitgeber durch den Druck der Streikenden zu Zugeständnissen bereit ist und sich auf eine Einigung einlässt. Wenn die Arbeitgeberseite nicht einlenkt, kann der Streik jedoch auch dazu führen, dass das öffentliche Leben beeinträchtigt wird, etwa durch Bahnstreiks oder Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Dienst. Diese Störungen können sehr effektiv sein, um den Arbeitgeber dazu zu bewegen, Verhandlungen wieder aufzunehmen und eine Einigung zu erzielen.
Die Rechte der Streikenden
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, zu streiken. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert und gilt auch für Mitglieder von Gewerkschaften wie ver.di. Die Streikenden dürfen während eines Streiks nicht vom Arbeitgeber benachteiligt oder entlassen werden. Außerdem sind sie durch das Streikrecht geschützt und dürfen nicht von der Polizei oder anderen staatlichen Stellen angegriffen werden.
Teils große Beeinflussung des Alltags
Allerdings kann ein Streik auch Auswirkungen auf andere Menschen haben, die nicht direkt am Arbeitskampf beteiligt sind. Beispielsweise kann ein Bahnstreik dazu führen, dass Pendlerinnen und Pendler nicht zur Arbeit kommen oder dass Waren nicht geliefert werden können. In solchen Fällen haben Betroffene jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung. Es ist jedoch möglich, dass Arbeitgeber in solchen Fällen großzügig sind und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich machen.
Der aktuelle Streik beschäftigt heute viele Menschen, die auf Bus und Bahn angewiesen sind. Der Druck auf die Arbeitgeber soll verstärkt werden, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Abzuwarten bleibt, wie die Verhandlungen weitergehen werden.