Sammelklage gegen Amazon Prime: Ein Rückblick auf den Verbraucherstreit

Amazon Prime, der bekannte Streamingdienst des Online-Giganten Amazon, steht aktuell im Fokus einer umfangreichen Sammelklage in Deutschland. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat diese Klage initiiert, da Amazon seit Anfang Februar 2024 Werbung in sein Streaming-Angebot integriert hat. Diese Änderung hat zahlreiche Kunden verärgert und zur Einleitung rechtlicher Schritte geführt.

Amazon Prime-Nutzer wurden vor die Wahl gestellt: entweder Werbung während des Streamens zu akzeptieren oder eine monatliche Zusatzgebühr von 2,99 Euro zu zahlen, um weiterhin werbefrei streamen zu können. Diese Entscheidung wurde von Amazon einseitig getroffen und den Kunden lediglich per E-Mail mitgeteilt. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich hierbei um eine unerlaubte Vertragsänderung, da sie ohne die Zustimmung der Abonnenten erfolgte.

Vergleich mit anderen Streaming-Diensten

Im Vergleich zu anderen großen Streaming-Anbietern wie Netflix und Disney+ wirkt Amazons Vorgehen besonders problematisch. Diese Anbieter haben zwar ebenfalls werbefinanzierte Abomodelle eingeführt, aber sie haben dafür separate, günstigere Abonnements im Vergleich zu den werbefreien Optionen geschaffen. Amazon hingegen hat Werbung in sein bestehendes Abonnement integriert, wodurch Kunden entweder die Werbespots hinnehmen oder für die werbefreie Option zusätzlich zahlen müssen.

Verbraucherschutz schlägt Alarm

Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert diese Vorgehensweise scharf. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, betont: „Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig.“ Er hebt hervor, dass andere Streamingdienste ihre Kunden vor solchen Änderungen um Zustimmung bitten und Amazon hier einen anderen, umstrittenen Weg gewählt hat.

Neben der Einführung von Werbung wird auch die daraus resultierende „versteckte Preiserhöhung“ kritisiert. Obwohl der Basispreis des Abos nicht geändert wurde, müssen Nutzer mehr zahlen, um denselben Service ohne Werbung zu erhalten. Solche Vorgehensweisen, bei denen die Leistung verschlechtert wird, um die ursprüngliche Qualität gegen Aufpreis zurückzubekommen, gelten als intransparent und kundenunfreundlich.

Reduzierte Funktionen und Qualitätsverluste

Ein weiterer Aspekt der Kritik betrifft die Reduzierung der Streaming-Qualität. Mit der Einführung der Werbung sind einige Premium-Funktionen wie Dolby Vision HDR und Dolby Atmos 3D-Sound nicht mehr im Standardabo enthalten. Kunden, die diese Qualitätsmerkmale weiterhin nutzen möchten, müssen ebenfalls die Zusatzgebühr von 2,99 Euro zahlen. Auch die beliebte Watch-Party-Funktion wurde zunächst in das teurere Abo verschoben und schließlich komplett entfernt.

Aktueller Stand der Sammelklage

Bis jetzt haben sich 18.534 Verbraucher in das Klageregister eingetragen. Die Klage wird vom Oberbayrischen Landesgericht bearbeitet, da Amazon seinen relevanten Sitz in München hat. Ziel der Klage ist es, dass betroffene Kunden einen Teil ihrer Gebühren erstattet bekommen. Betroffen sind alle, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten und bezahlt haben.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Verfahren mehrere Jahre dauern könnte. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten die betroffenen Kunden eine Rückerstattung von bis zu 35,88 Euro pro Jahr erhalten, je nachdem, wie lange sie das zusätzliche werbefreie Abo genutzt haben. Bei einer weiterhin steigenden Anzahl von Klägern könnten sich die Ansprüche auf erhebliche Summen belaufen.

Betroffene Kunden können sich der Klage anschließen, indem sie sich im Internet beim Bundesamt für Justiz registrieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet hierbei Unterstützung an und berät Betroffene telefonisch oder online. Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, betont: „Unternehmen wie Amazon sind nicht unantastbar. Wir gehen es an und zeigen klare Kante gegen solch ein Fehlverhalten.“

Reaktion von Amazon

Amazon hat die Vorwürfe bereits zurückgewiesen und betont, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, die Werbung ermögliche es Amazon, weiterhin attraktive Inhalte für Prime-Mitglieder anzubieten und diese Investitionen langfristig zu erhöhen. Zudem habe Amazon die Änderungen transparent und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen kommuniziert.