Führerschein-Umtausch in Deutschland: Eine Pflicht für Millionen Bürger

Millionen Deutsche stehen vor der Notwendigkeit, ihren Führerschein im Rahmen der EU-Vorgaben umzutauschen. Die Regelungen betreffen alle, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Doch wer genau ist betroffen, welche Kosten kommen auf die Besitzer zu und welche Fristen müssen beachtet werden? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welcher Führerschein verliert seine Gültigkeit?

Jeder deutsche Führerschein, unabhängig davon, ob es sich um den alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein handelt oder bereits um die Plastikkarte, muss ersetzt werden, wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Schätzungsweise sind rund 43 Millionen Bundesbürger von diesem Pflichtumtausch betroffen.

Die Entscheidung darüber, wann der Umtausch erfolgen muss, hängt entweder vom Geburtsjahr oder vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Für Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, orientiert sich die Frist am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Für die nächste Gruppe, die bis zum 19. Januar 2024 aktiv werden musste, waren alle zwischen 1965 und 1970 Geborenen betroffen.

Umtauschfrist verstrichen – drohende Konsequenzen

Für diejenigen, die ihren Führerschein bis zum Stichtag nicht umgetauscht haben, besteht die Gefahr eines Verwarngeldes in Höhe von zehn Euro bei Verkehrskontrollen. In Bremen gibt es zwar eine Express-Lösung, die es ermöglicht, innerhalb von 48 Stunden einen neuen Führerschein zu erhalten. Doch trotzdem sollten Betroffene aufpassen, da es im Ausland bei Verkehrskontrollen zu Komplikationen kommen kann.

Für den Umtausch des Führerscheins sind der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und natürlich der alte Führerschein erforderlich. In Bremen und Bremerhaven sind die Führerscheinstellen an die Bürgerämter angegliedert. Die Kosten für den Umtausch betragen 30,30 Euro, wobei der Postversand bereits enthalten ist. Bei Expressbestellungen fallen zusätzlich 34,14 Euro an.

Bis wann müssen die Jahrgänge 1971 und jünger handeln?

Für diejenigen, die 1971 oder später geboren wurden, endet die Frist zum Umtausch ihres Führerscheins am 19. Januar 2025. Besitzer eines Kartenführerscheins müssen sich bis spätestens 19. Januar 2026 um den Umtausch kümmern.

Die EU-Vorgaben sehen vor, dass alle bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden müssen. Es wird verhandelt, ob zukünftig bei der erneuten Ausstellung bestimmte Bedingungen wie eine obligatorische Gesundheitsuntersuchung erfüllt werden müssen. Rechtsanwalt Christian Marnitz betont, dass die Fahrerlaubnis grundsätzlich lebenslang gültig ist, aber bei einem verpflichtenden Fahrtauglichkeitscheck unter Umständen entzogen werden kann.

Was droht bei versäumtem Umtausch und Verkehrskontrollen?

Die Polizei kann bei nicht erfolgtem Umtausch eine Verwarnung aussprechen und ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erheben. Im Ausland können jedoch Probleme entstehen, wenn mit einem abgelaufenen Führerschein gefahren wird. Eine Gesundheitsprüfung ist beim Umtausch von Pkw- und Motorradführerscheinen grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, es bestehen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit. Daher wird empfohlen, sich beim Umtausch-Termin ganz normal zu verhalten.

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