EU: Recyclebare Mehrwegsysteme statt Einweg-Plastik ab 2030

Ein neues Gesetz zum besseren Schutz der Umwelt wurde unlängst von den Abgeordneten des Parlaments der Europäischen Union beschlossen: Ab 2030 muss jede Umverpackung wiederverwertbar sein. Nahezu alle Einweg-Plastikverpackungen, etwa für Obst, Gemüse oder auch Ketchup- und Mayo-Tütchen, sollen zum genannten Zeitpunkt in sämtlichen EU-Ländern verboten werden.

Abgeordnete des EU-Parlaments haben mehrheitlich ein neues Gesetz zum besseren Umweltschutz und für mehr Nachhaltigkeit beschlossen, welches ab 2030 in allen Ländern der Europäischen Union, darunter auch Deutschland, gelten soll. Ab diesem Jahr muss jede Umverpackung in der EU wiederverwertbar sein. Es soll nur wenige Ausnahmen geben, etwa für die Verpackungen bei Medikamenten.

Dieses Gesetz bedeutet zusammengefasst das Ende von Verpackungen aus nicht nachhaltigem Einweg-Plastik im Alltag, zum Beispiel bei Plastikverpackungen von Gemüse wie Gurken oder vorgeschnittenem Obst wie verpackten Ananasstückchen oder auch ganzen Erdbeeren. Auch die Zeit der Einweg-Tütchen für Ketchup, Mayo oder Senf in Restaurants, Fast-Food-Filialen oder Imbissen wird damit 2030 ein Ende finden.

Unbehandeltes Gemüse oder Obst unter einem Gewicht von 1,5 kg darf ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr in einer Plastiktüte ausgegeben werden. Auch Plastik-Einkaufstüten im Supermarkt müssen zeitgleich durch wiederverwertbare und nachhaltigere Alternativen ersetzt werden.

Mehrwegsysteme für das erhoffte Ende von Einweg-Verpackungen

Allerdings sollen laut dem neuen EU-Gesetz auch zukünftig einige Ausnahmen gelten, welche weiterhin geduldet werden sollen. Neben den genannten Umverpackungen bei Arzneimitteln sollen Verpackungen aus Papier, Wachs und Holz weiterhin erlaubt bleiben – EU-Mitglied Frankreich hatte darauf bestanden, Camembert weiterhin in den für das Land traditionellen Holzverpackungen verkaufen zu dürfen.

Alle Staaten der Europäischen Union sollen bis 2030 außerdem generell auf Mehrwegsysteme wechseln, vergleichbar mit dem 2003 in Deutschland eingeführten Pfandsystem für Getränkedosen mit Bier, Energy- oder sonstigen Softdrinks. Zudem soll die europäische Verpackungsindustrie zukünftig auch verpflichtende Mehrweg-Quoten einhalten, um effektives und nachhaltiges Recycling zu fördern.

Des Weiteren dürfen Verpackungen von Lebensmitteln ab 2030 auch keine „ewigen Chemikalien“ mehr enthalten. Als solche bezeichnet man für gewöhnlich besonders gesundheitsschädliche und langlebige Stoffe wie etwa Bisphenol A, welchem eine hormonähnliche Wirkung zugeschrieben wird, oder auch PFAS, per- und polyfluorierten Chemikalien. In der Regel werden diese heutzutage in Lebensmittelverpackungen aus Pappe beziehungsweise Papier eingesetzt, um diese wasserdicht oder feuerresistent zu machen.

Gerade Deutschland erzeugt jährlich überdurchschnittlich viel Verpackungsmüll

Durchschnittlich verursacht jeder in der Europäischen Union lebende Mensch pro Jahr etwa 190 kg Verpackungsmüll. Bis 2030 dürfte dieser Wert ohne weiteres Einschreiten wohl auf mehr als 200 kg steigen. Besonders Deutsche sind bei der „Produktion“ von Müll besonders fleißig – sie verursachen im Jahr sogar rund 225 kg an Abfällen. Auch aus diesen Gründen wurde das neue EU-Gesetz beschlossen: Mit dem kommenden Verbot von Verpackungen aus Einweg-Plastik möchten die Abgeordneten der EU Verpackungsmüll bis zum Jahr 2040 um mindestens 15 Prozent reduzieren.

Auch wenn das neue EU-weite Gesetz erst in rund fünfeinhalb Jahren in Kraft treten soll, lobte die Verhandlungsführerin des Parlaments der Europäischen Union, Frédérique Ries, den neuen Beschluss als großen Sieg für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.

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