Die neue Ära der KI-Regulierung in der EU: Ein Meilenstein für globale Standards

Am Dienstag haben die EU-Mitgliedsstaaten ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das die Nutzung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union strenger regelt. Dieses Gesetz, das weltweit erste seiner Art, könnte einen globalen Standard für die Regulierung von KI-Systemen setzen und erhebliche Auswirkungen auf die Technologiebranche haben.

Strenge Anforderungen und Verbote

Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Einstufung von KI-Systemen nach ihrem Risiko. Hochrisiko-KI-Anwendungen, die in kritischen Infrastrukturen, dem Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Dazu gehören Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Nichtdiskriminierung und Umweltfreundlichkeit. Ein wesentliches Ziel ist es, sicherzustellen, dass KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.

Bestimmte KI-Anwendungen, die als unvereinbar mit den Werten der EU gelten, werden vollständig verboten. Dazu gehört das sogenannte „Social Scoring“, bei dem das Verhalten von Menschen bewertet wird. Dieses System, das in China weit verbreitet ist, wird in der EU untersagt. Ebenso verboten wird die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen.

Gesichtserkennung: Strikte Regelungen mit Ausnahmen

Die öffentliche Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie wird grundsätzlich verboten. Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und andere ähnliche Anwendungen dürfen nicht eingesetzt werden, es sei denn, sie dienen der Verfolgung schwerer Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus durch Sicherheitsbehörden. Diese Ausnahmen sind eng gefasst, um den Missbrauch dieser Technologien zu verhindern und die Privatsphäre der Bürger zu schützen.

Reaktionen und Kritik

Der Digitalverband Bitkom äußerte Kritik an dem neuen Gesetz. Der Präsident des Verbandes, Ralf Wintergerst, wies darauf hin, dass viele Fragen noch unbeantwortet blieben und dass die eigentliche Regulierungsarbeit erst beginne. Bundesdigitalminister Volker Wissing betonte ebenfalls, dass die Regulierung einer so dynamischen Technologie wie KI kontinuierlich angepasst werden müsse. Er hob die Notwendigkeit hervor, die Innovationsfreundlichkeit stets im Blick zu behalten, um die technologische Entwicklung nicht zu behindern.

Sanktionen bei Verstößen

Unternehmen, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Strafen festzulegen, die bei Nichteinhaltung der Regelungen verhängt werden können. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Verstöße bei nationalen Behörden zu melden, die dann entsprechende Maßnahmen einleiten können.

Die belgische Vizepremierministerin Petra De Sutter bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als bedeutenden Fortschritt. Sie betonte, dass diese wegweisende Vorschrift nicht nur eine technologische Herausforderung adressiert, sondern auch Chancen für die Gesellschaften und Volkswirtschaften der EU schafft.

Veröffentlichung und Inkrafttreten

Nach der finalen Zustimmung wird das Gesetz in den kommenden Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die meisten Bestimmungen werden jedoch erst zwei Jahre nach dem Inkrafttreten angewendet, um den betroffenen Akteuren Zeit zur Anpassung zu geben.

Die Regulierung von KI in der EU stellt einen bedeutenden Schritt dar, doch die Arbeit ist noch lange nicht abgeschlossen. Die sich schnell entwickelnde Technologie wird kontinuierliche Anpassungen und Nachsteuerungen erfordern. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie den erhofften Innovationsschub bringen oder neue Hindernisse schaffen.

Die EU hat einen wichtigen Schritt in Richtung einer sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz gemacht. Es bleibt abzuwarten, wie andere Länder und Regionen auf diese neue Regulierung reagieren und ob sie ähnliche Maßnahmen ergreifen werden.