Die EU setzt Obergrenze für Bargeldzahlungen: Neue Regelungen im Kampf gegen Geldwäsche
In einem bedeutenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die Europäische Union eine Obergrenze für Barzahlungen beschlossen. Zukünftig dürfen Käufe in der EU, die einen Betrag von 10.000 Euro übersteigen, nicht mehr in bar abgewickelt werden. Die Einigung, die von den Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Staaten erzielt wurde, zielt darauf ab, Schlupflöcher zu schließen und den Missbrauch von Bargeld für illegale Aktivitäten einzudämmen.
Die neuen Regelungen betreffen nicht nur klassische Finanztransaktionen, sondern haben auch Auswirkungen auf diverse Wirtschaftsbereiche. Neben der festgelegten Obergrenze müssen nun auch Händler von Luxusgütern, Edelmetallen und Anbietern von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Eine unerlässliche Maßnahme, um Geldwäsche zu bekämpfen und den Missbrauch von finanziellen Mitteln für illegale Zwecke einzudämmen.
Nationale Souveränität bei Höchstgrenzen
Während Deutschland bislang keine festgelegte Obergrenze für Barzahlungen hatte, wurde in den Verhandlungen betont, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen. Deutschland äußerte zwar Kritik gegenüber einer Obergrenze, behält jedoch die nationale Souveränität, individuelle Regelungen zu treffen. Diese Flexibilität ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, ihre eigene Strategie im Kampf gegen Geldwäsche zu verfolgen.
Harmonisierung der Vorschriften in der EU
Die neuen Gesetze, die in der EU eingeführt werden, sollen zu einer umfassenden Harmonisierung der Vorschriften führen. Dies soll dazu beitragen, mögliche Schlupflöcher zu schließen, die von Kriminellen genutzt werden könnten, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Die finanziellen Ermittlungsstellen erhalten erweiterte Befugnisse, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu analysieren und aufzudecken.
Die Einigung muss formell von Parlament und Rat angenommen werden, und die neuen Regeln sollen grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten gelten. Parallel dazu ist die Gründung einer europäischen Geldwäschebehörde, der „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA), geplant. Städte wie Frankfurt haben sich um den Sitz dieser Behörde beworben, die die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen soll.
Kritik der FPÖ und die Sorge um Bargeld
Die Einigung auf die Obergrenze für Bargeldzahlungen stößt jedoch auf Kritik der FPÖ. Die Partei warnt vor einer schleichenden Abschaffung des Bargelds und bezeichnet die Maßnahmen als Teil einer „Salami-Taktik“. Die FPÖ betont die Wichtigkeit des Bargelds als Symbol für Freiheit und kündigt Initiativen gegen die Obergrenzen in der kommenden Nationalratssitzung an.