Die Debatte um Werbung und Klimaneutralität: BGH prüft strengere Anforderungen

In einer aktuellen Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) wurde über die Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ intensiv diskutiert. Der Fall dreht sich um eine Anzeige des Süßwarenherstellers Katjes, die in einer renommierten Lebensmittel-Fachzeitschrift veröffentlicht wurde. Darin wurde behauptet, dass seit dem Jahr 2021 sämtliche Produkte von Katjes klimaneutral hergestellt würden.

Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte gegen diese Anzeige Klage erhoben, da sie darin eine Irreführung des Verbrauchers sah. Obwohl die Produkte selbst nicht emissionsfrei hergestellt werden, kompensiert Katjes dies durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten. Die zentrale Frage, die sich hier stellt, ist, ob Verbraucher ausreichend darüber informiert wurden, wie diese Klimaneutralität konkret erreicht wird.

Strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbung

Ein zentraler Diskussionspunkt in der Verhandlung war die Frage, ob die Werbung von Katjes genügend Klarheit und Eindeutigkeit bezüglich der Klimaneutralität bietet. Die Wettbewerbszentrale argumentierte vehement, dass in der Werbung explizit darauf hingewiesen werden sollte, dass Klimaneutralität nur durch Kompensationszahlungen erreicht werde. Es müsse klar unterschieden werden, wie viel des behaupteten Ausgleichs durch Einsparungen seitens des Unternehmens selbst und wie viel durch externe Kompensationsmaßnahmen erreicht werde.

Die Beschreibung als „klimaneutral“ sei mehrdeutig und könne sowohl bedeuten, dass Emissionen vermieden als auch kompensiert würden. Möglicherweise müsste daher in der Werbung genauer erklärt werden, wie die Klimaneutralität konkret erreicht wurde, um keine falschen Erwartungen beim Verbraucher zu wecken.

Fachwissen und Verbrauchertransparenz

Ein weiterer Aspekt, der in der Verhandlung ausgiebig diskutiert wurde, war die Frage nach dem Zielpublikum der Werbung. Richtet sich die Werbung von Katjes primär an Fachkreise, die ein höheres Verständnis für Klimaneutralität haben könnten, oder ist sie auch für den durchschnittlichen Verbraucher gedacht? Die Anwältin von Katjes betonte vehement, dass der Begriff „klimaneutral“ für Verbraucher eine klare Bedeutung habe, nämlich eine ausgeglichene CO2-Bilanz, die sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensation erreicht werden könne.

Das Urteil steht weiterhin aus

Obwohl die Vorinstanzen Katjes Recht gegeben hatten, bleibt das endgültige Urteil des BGH abzuwarten. Die Entscheidung könnte wegweisend sein für zukünftige Werbekampagnen, die mit Umwelt- und Klimaaussagen arbeiten. Es steht viel auf dem Spiel, nicht nur für Unternehmen wie Katjes, sondern auch für den Verbraucherschutz und den Kampf gegen Greenwashing.

Der Fall zeigt deutlich, dass die Anforderungen an umweltbezogene Werbung immer strenger werden und Unternehmen sorgfältig überlegen müssen, wie sie ihre Produkte bewerben, um Transparenz und Verbrauchervertrauen zu gewährleisten. Eine detaillierte Offenlegung der Methoden und Maßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität könnte sich als entscheidend erweisen, um rechtlichen Herausforderungen zu begegnen und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.

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