Deutscher Einzelhandel mit Sicherheitsbedenken bei Energieeinsparverordnung

Am 1. September 2022 trat die erste Phase der neuen Energieeinsparverordnung in Deutschland in Kraft. Mit dieser soll der Energie- und Gasverbrauch, besonders in Innenstädten, sinken. Diese Reduzierung soll etwa durch niedrigere Temperaturen in öffentlichen Räumen, mehr geschlossene Türen oder den Verzicht auf Schaufensterbeleuchtung in der Nacht erreicht werden. Der deutsche Einzelhandel sieht der neuen Verordnung allerdings skeptisch entgegen und äußert Bedenken, vor allem in Bezug auf die Sicherheit.

Mit Ausnahme von Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Schulen sollen große Hallen, Flure und Foyers nun nicht mehr beheizt werden. Auch in den Büros von Museen, Bibliotheken und Verwaltungsgebäuden wie Rathäusern wird es nun kühler. Galt zuvor eine empfohlene Mindesttemperatur von 20 °C in öffentlichen Gebäuden, ist seit Monatsbeginn nur noch eine Maximaltemperatur von 19 °C zulässig. An Orten schwerer körperlicher Arbeit soll es noch etwas kühler werden. Die Wassertemperatur öffentlicher Schwimmbäder wird verringert, private Pools, etwa im eigenen Garten, dürfen von nun an nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.

Von nun an werden Gebäude und Denkmäler zwecks Energieeinsparung nachts nicht mehr angestrahlt. Nur noch essenzielle Notfallbeleuchtungen sind zulässig. Auch die Schaufenster von Geschäften dürfen zwischen 22:00 und 06:00 nicht mehr beleuchtet werden. Doch genau hier sehen Teile des deutschen Einzelhandels Probleme und äußern Sicherheitsbedenken. So betonte der Handelsverband Deutschland (HDE), dass die Schaufensterbeleuchtung, gerade in den Nachtstunden, für zusätzliche Sicherheit sorge, besonders in den Innenstädten. Man habe damit auch eine soziale Verantwortung für die Menschen, vor allem in der Unsicherheit der Nacht.

Ohnehin hätte der Einzelhandel schon vor der Verordnung bewusst Strom gespart, etwa durch Reduzierung der Leistung von Klimaanlagen im Sommer und Heizungen während der Wintermonate. Straßenbeleuchtungen oder sicherheitsrelevante beleuchtete Schilder bleiben allerdings auch weiterhin nachts in Betrieb.

Zweite Phase des Energiesparprogramms steht in den Startlöchern

Im Oktober 2022 soll schließlich die zweite Phase der deutschen Energiesparmaßnahmen in Kraft treten, deren Regeln dann zunächst für die nächsten zwei Jahre gültig sein sollen. Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) soll mit der neuen Energieeinsparverordnung eine Reduzierung des Gasverbrauchs in Deutschlands um etwa 2 bis 2,5 Prozent erreicht werden. In Verbindung mit anderen Maßnahmen plant die deutsche Bundesregierung den Gasverbrauch mittelfristig um ein Fünftel zu senken.

Faktoren wie die steigende Inflation, eine drohende Rezession, Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine oder ausbleibende Gaslieferungen aus Russland erfordern effektive Gegenmaßnahmen, um den Verbrauch und die Abhängigkeit vom Gas in Deutschland und Europa signifikant zu reduzieren.