Bundesregierung verkauft Telekom-Aktien für Bahnausbau
Britt Dreessen Finanzen, Politik & Gesellschaft
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland, kündigte an, weitere 110 Millionen Aktien der Deutsche Telekom AG verkaufen zu wollen. Der Erlös, der sich auf rund 2,5 Milliarden Euro beläuft, soll das Eigenkapital der Deutsche Bahn AG stärken und so den dringend notwendigen Ausbau der maroden Bahninfrastruktur in Deutschland unterstützen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums reduziert der Bund den eigenen Anteil an der Deutsche Telekom AG. Man wolle damit die verantwortungsvolle Privatisierungspolitik weiter fortsetzen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Förderbank des Bundes, plant den Verkauf eines weiteren Aktienpakets mit insgesamt 110 Millionen Aktien der Deutsche Telekom AG. Diese sollen zu einem Erlös von rund 2,5 Milliarden Euro an diverse institutionelle Investoren verkauft werden.
Schon im vergangenen zweiten Quartal wurden bereits 22,4 Millionen Aktien der Deutsche Telekom AG verkauft. Durch die nun geplante weitere Transaktion wird der Anteil des Bundes an der Telekom direkt und indirekt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf 27,8 Prozent reduziert.
Erlös der Telekom-Aktien für die Deutsche Bahn AG und die Modernisierung der deutschen Bahninfrastruktur
Der Erlös der 110 Millionen Telekom-Aktien soll primär, auch wenn bis dato noch keine konkrete Summe genannt wurde, der Deutsche Bahn AG zugutekommen. Durch die Stärkung des Eigenkapitals des angeschlagenen Konzerns soll die an zahlreichen Stellen marode Infrastruktur der Bahn in Deutschland repariert und erweitert werden. Laut Bundesfinanzministerium werde der Bund den ihm durch die Transaktion zufließenden Nettoerlös einsetzen, „um das Eigenkapital der DB AG zu stärken und die Bahninfrastruktur in Deutschland zukunftsweisend auszubauen“.
Schon Ende 2023 wurde über mögliche Wege der notwendigen Finanzierung einer Modernisierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur diskutiert. Ursprünglich sollten dafür Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung genutzt werden. Diese Möglichkeit wurde allerdings nach einer umstrittenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verhindert.