Neues Eckpunktepapier – Die geplante Legalisierung von Cannabis wird konkreter

Im Oktober 2022 haben das Bundeskabinett und der amtierende Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die zentralen Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken vorgestellt. Mit dieser würden Cannabis und THC künftig nicht mehr als illegale Betäubungsmittel eingestuft werden. Diese Reform soll, unter Berücksichtigung der Sicherheit und der Gesundheit der volljährigen Bevölkerung, die Drogenpolitik Deutschlands grundlegend erneuern und zudem den Schwarzmarkt eindämmen.

Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland gehört zu den Prestigeprojekten der neuen Bundesregierung und Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Mit diesem außergewöhnlichen Wahlkampfversprechen sollten vor allem jüngere Wähler mobilisiert und überzeugt werden.

Mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken will die Bundesregierung den Jugend- sowie den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten deutlich verbessern. Zudem soll der Schwarzmarkt für Cannabis mittel- und langfristig eingedämmt werden. Cannabis und dessen Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) würden damit auch von der Liste der (illegalen) Betäubungsmittel fallen, wären in Hinblick auf das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Deutschlands strafrechtlich nicht mehr relevant.

Doch die von Lauterbach und dem Bundesgesundheitsministerium vorgestellten Eckpunkten der geplanten Legalisierung, welche noch von der Kommission der Europäischen Union geprüft werden müssen, sehen noch weitere Änderungen und Lockerungen vor. So sollen die Produktion und der Vertrieb von Cannabis innerhalb eines lizensierten und staatlich regulierten wie auch kontrollierten Rahmens zugelassen werden. Der Vertrieb darf dann – natürlich mit einer Kontrolle des Alters – in lizensierten Fachgeschäften und eventuell auch in Apotheken. Strenge Vorgaben und Kontrollen sollen dabei die Qualität und die Reinheit des Cannabis sicherstellen.

Besonders relevant für Hobbykonsumenten: Der Erwerb und der Besitz einer Höchstmenge zwischen 20 und 30 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum – sowohl im privaten Raum als auch in der Öffentlichkeit – werden zukünftig straffrei. Auch der Eigenanbau von Cannabispflanzen soll in einem zuvor abgesteckten Rahmen, wahrscheinlich drei Cannabispflanzen pro Person, erlaubt werden.

Die Werbung für sämtliche Cannabisprodukte soll allerdings, unter anderem aus Gründen des Jugend- und Gesundheitsschutzes, komplett untersagt werden. Außerdem soll eine entsprechende Verbrauchssteuer, quasi eine „Cannabissteuer“, eingeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die geplante Höhe dieser Abgabe noch unbekannt.

Finanzminister Christian Lindner (FDP): „2023 Bubatz legal“

Besonders der gelbe Teil der Ampel-Koalition, die FDP, setzt sich besonders dafür ein, dass die Legalisierung von Cannabis möglichst schnell umgesetzt wird. So versprach der Parteivorsitzende und amtierende Bundesfinanzminister Christian Lindner Ende September in einem Interview noch in Szenesprache formuliert „2023 Bubatz legal“. Bubatz ist dabei ein alternativer Begriff für eine cannabishaltige Zigarette. Kurz vor der niedersächsischen Landtagswahl Anfang Oktober warb der FDP-Justizminister Buschmann damit, den Dealer künftig arbeitslos machen zu wollen.

Die bisherige Verbotspolitik der Vorgängerregierungen gilt im Großen und Ganzen als gescheitert. Trotz des Verbotes habe der Konsum in den letzten Jahren immer weiter zugenommen, auch die Zahl der Drogentherapien sei gestiegen. Nach zahlreichen Untersuchungen und Gesprächen mit Ermittlern sei Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach daher zum Schluss gekommen, dass ein durch den Staat kontrollierter Anbau in Deutschland und die Abgabe von Cannabis sowie das Zurückdrängen des Schwarzmarktes einen besseren Schutz der Gesundheit ermögliche.

In Bezug auf die geplante Legalisierung von Cannabis im kommenden Jahr gibt es nach wie vor allerdings diverse Unklarheiten und mögliche Stolpersteine. So ist bisher etwa nicht eindeutig geregelt, ob cannabishaltige Lebensmittel, sogenannte Edibles, ebenfalls erlaubt werden sollen – nicht jeder Cannabiskonsument ist auch zwangsläufig Raucher. Auch die Online-Bestellung über das Internet ist ein bisher noch umstrittener Aspekt. Gerade in Regionen ohne lizensierte Cannabis-Shops, etwa auf dem Land, müsse diese ermöglicht werden, um zu verhindern, dass ein kurzer Anruf oder ein spontaner Gang zum Dealer am Ende doch wieder präferiert würde. Damit könne man Schwarzmarkt entgegen dem eigentlichen Ziel kaum zurückdrängen.

Aktuell muss in jedem Fall das Prüfungsergebnis der EU-Kommission abgewartet werden. Da sich Deutschland im Schengener Abkommen eigentlich dazu verpflichtet hat, den Handel und Verkauf von Cannabis zu verbieten, könnte die Europäische Union hier eventuell einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht erkennen. Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist also nach wie vor auf dem Weg, aber noch nicht gänzlich in trockenen Tüchern.

Mehr Informationen zu den Themen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Betäubungsmittelstrafrecht erhalten Sie hier und hier.