Fehlerhafte Medizinprodukte – Was tun bei Material- oder Behandlungsfehlern?
Auch wenn sie eigentlich nicht passieren sollten, sind Fehler Teil des menschlichen Lebens und des Alltags. Auch in kritischen Bereichen wie der Medizin können Behandlungs- oder Materialfehler trotz gründlicher Vorsorge und Vorbereitung niemals vollständig ausgeschlossen werden. Beim Einsatz von Medizinprodukten, etwa Implantaten, sollten diverse Aspekte besonders beachtet werden, vor allem bei Komplikationen nach der OP und dem Verdacht auf fehlerhafte Medizinprodukte.
Was man genau unter Medizinprodukten versteht, ist in der entsprechenden Verordnung der Europäischen Union (EU) über eben solche festgelegt. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um Instrumente, Apparate oder Gegenstände, welche am menschlichen Körper eingesetzt oder direkt in diesen implantiert werden, um eine spezielle Funktion zu erfüllen. Zu Gruppe der Medizinprodukte gehören Kontaktlinsen oder auch Verbände, aber etwa auch Stents, Shunts, Herzkatheter und künstliche Gelenke, etwa für Schultern, Knie oder Hüften. Aber auch Brustimplantate, zahnmedizinische Implantate oder Defibrillatoren werden dieser Gruppe zugeordnet.
Sämtliche Medizinprodukte unterliegen einem komplexen und anspruchsvollen Zulassungsverfahren, welches im MPG, dem Medizinproduktegesetz, geregelt ist. Dennoch kann es auch bei diesen, wie bei allen noch so streng kontrollierten und regulierten Elementen, in manchen Fällen zu Fehlern kommen. Die Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte richtet sich dabei nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Kommt es in solchen einzelnen Fällen zu Problemen mit einem Medizinprodukt, etwa durch einen Ausfall, einen Defekt, einen Material- oder Herstellungsfehler oder auch durch eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung, müssen diverse Aspekte gründlich überprüft werden.
Die möglichen Folgen fehlerhafter Medizinprodukte
So muss etwa untersucht werden, ob, zum Beispiel im Falle eines problematischen Hüftgelenks, nur das einzelne Implantat betroffen ist oder gar die komplette Medizinprodukt-Charge des Herstellers Mängel aufweist, sich solche Vorfälle also zeitnah häufen könnten. Aktuelle Rückrufe seitens der herstellenden Unternehmen oder auch Warnungen für fehlerhafte Medizinprodukte werden regelmäßig beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht.
In einigen Fällen können durch fehlerhafte Medizinprodukte weitere gesundheitliche, in extremen Fällen sogar lebensbedrohliche Folgeschäden auftreten. Defibrillatoren und Herzschrittmacher können in entscheidenden Momenten etwa keine notwendigen Schocks abgeben – oder sie geben ohne Anlass und medizinische Notwendigkeit Impulse ab. Im Falle eines fehlerhaften Medizinprodukts, ob nun aufgrund eines Materialfehlers oder Fehlverhalten seitens des medizinischen OP-Personals, folgt zumeist eine weitere Operation. Bei diesen oftmals aufwändigen und für die Patienten schmerzhaften Eingriffen wird das beschädigte beziehungsweise nicht korrekt funktionierende Produkt entfernt und durch ein neues ersetzt.
Patienten haben in solchen Fällen für die durch weitere Eingriffe und Operationen erlittenen Beschwerden sowie Schmerzen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Hersteller von Medizinprodukten sind hier für gewöhnlich an einer zeitnahen außergerichtlichen Schadensregulierung interessiert, da die festgestellten Mängel oder Fehlfunktionen ihrer Produkte nach Möglichkeit nicht vor öffentlichen Gerichten verhandelt oder gar in den Medien verbreitet und diskutiert werden sollen. Diese Entschädigungssummen können seitens der Hersteller in einigen Fällen allerdings unangebracht niedrig ausfallen, weswegen man keine Verzichtserklärung vorschnell und vor allem juristisch ungeprüft unterzeichnen sollte.
Verdacht auf fehlerhafte Medizinprodukte: Was kann ich tun?
Neben der eigenen Krankenversicherung sollte bei einem Verdacht auf fehlerhafte Medizinprodukte, etwa bei Entzündungen und Schmerzen nach einem Implantat, die Hausarztpraxis oder das Krankenhaus aufgesucht werden. Auch die eigene Recherche nach bestimmten Chargen- und Seriennummern bestimmter Medizinprodukte und eventuellen Problemen kann im Idealfall weitere Informationen liefern.
In jedem Fall ist es aber ebenso wichtig, sofern nicht schon im Vorfeld geschehen, eine erfahrene Fachanwaltskanzlei zu konsultieren und mit den Anwälten die eigene medizinische Vorgeschichte und eventuelle Komplikationen sowie Folgeschäden ausführlich zu klären. Dabei ist es essenziell, kompetente Rechtsanwälte zu finden, welche sich auf das Medizinrecht und die Medizinproduktehaftung spezialisiert haben. Nur so können Betroffene ihre ihnen zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber den Herstellern oder den operierenden Ärzten auch voll durchsetzen – ohne sich auf Kompromisse einlassen zu müssen, welche letztlich nur den Medizinproduktherstellern oder Krankenhäusern zugutekommen.