Entlassmanagement: Der sanfte Übergang von der Klinik in die Wohnung

Mit dem Verlassen der Klinik ist in vielen Fällen die Behandlung noch längst nicht zu Ende. Nicht selten sind anschließende medizinische und therapeutische Maßnahmen erforderlich, die zwar nicht mehr den Aufenthalt im Krankenhaus erfordern, aber für die optimale Genesung von zentraler Bedeutung sind. Gutes Entlassmanagement ermöglicht den Übergang in den häuslichen Bereich so früh wie möglich – dem Patienten und dem Gesundheitswesen zuliebe.

Entlassmanagement, also der Prozess, der den Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung unterstützt, ist eine komplexe logistische Herausforderung, die Expertise, Erfahrung und nicht zuletzt einen guten Schuss Empathie erfordert. “Dieser Bereich wird zusehends wichtiger, nicht zuletzt, weil die generelle Verweildauer hierzulande im europäischen Vergleich sehr hoch ist”, sagt dazu Prof. Dr. Christian Schmidt.

Klinik-Aufenthaltszeiten sind zu lang

“Deutsche Patienten bleiben im Schnitt mit 7,2 Tagen doppelt so lange in Kliniken wie beispielsweise in Dänemark”, erläutert der international anerkannte Experte Prof. Christian Schmidt. Das bedeutet nicht nur für Patientinnen und Patienten eine vermeidbare physische und psychische Mehrbelastung – auch das Gesundheitswesen als Ganzes leidet unter den zu langen Aufenthaltszeiten. Diese Rechnung bezahlen am Ende die Patientinnen und Patienten – durch hohe Krankenkassenbeiträge.

Dabei ginge es auch anders: Professionelles Entlass- oder auch Überleitungsmanagement gewährleistet die Kontinuität der Versorgung, entlastet Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen, verbessert die Kommunikation zwischen den beteiligten Versorgungsbereichen und vermeidet den gefürchteten Drehtüreffekt; eine Situation, in der Patientinnen und Patienten nach einer Krankenhausentlassung erneut ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen, weil die Anschlussversorgung nicht ausreichend oder angemessen war.

Wie funktioniert Entlassmanagement?

“Entlassmanagement ist die Antwort auf drei grundsätzliche Aufgabenbereiche”, sagt Prof. Christian Schmidt. Der Vordenker für die Gesundheitsversorgung im häuslichen Bereich kennt die wesentlichen Herausforderungen:

  • die individuelle Hinwendung zu Patient und Patientin
  • die Schonung der zum Einsatz kommenden Ressourcen
  • und die Teilhabeorientierung

Dementsprechend beginnt das Entlassmanagement so früh wie möglich, idealerweise bereits am ersten Tag des Klinikaufenthalts. Ein professioneller Dienstleister wie beispielsweise die GHD Unternehmensgruppe – Deutschlands größter Anbieter für medizinische Komplettversorgung im häuslichen Raum – sollte deshalb frühzeitig in den Prozess eingebunden werden, um Fehler in der Frühphase zu vermeiden. Richtig ausgeführt, enthält das Entlassmanagement diese Schritte:

  • Bedarfserfassung: Das Krankenhaus ermittelt möglichst frühzeitig den Bedarf für die Anschlussversorgung durch ein geeignetes Assessment (zum Beispiel bei Patientinnen und Patienten mit Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung).
  • Entlassplanung: Das Krankenhaus stellt einen Entlassplan auf, der die Notwendigkeit von Anschlussmedikation, fortdauernder Arbeitsunfähigkeit und anderer verordnungs- oder veranlassungsfähiger Leistungen prüft (beispielsweise SAPV, Kurzzeitpflege oder Haushaltshilfe).
  • Kontaktaufnahme: Das Krankenhaus nimmt rechtzeitig Kontakt mit der Krankenkasse oder der Pflegekasse auf, wenn es Bedarf für eine Unterstützung gibt, insbesondere bei Versorgungsbedarf in den Bereichen Pflege, häusliche Krankenpflege (auch außerklinische Intensivpflege), Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung sowie bei genehmigungspflichtigen Leistungen und im Rahmen der Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege).
  • Versorgungsorganisation: Das Krankenhaus organisiert gemeinsam mit der Kranken- und Pflegekasse die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche Versorgung, etwa durch Kontaktaufnahme mit den notwendigen Leistungserbringern (zum Beispiel Vertragsärzte, Reha-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen) und sorgt für den zeitgerechten Einsatz.
  • Verordnung: Verantwortliche Klinikärzte und Klinikärztinnen können für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Einbindung aller wichtigen Beteiligten

Das Krankenhaus ist also intensiv in den Übergangsprozess zur häuslichen Versorgung eingebunden. Allerdings sind insbesondere Ärzteschaft und Pflegepersonal in bundesdeutschen Einrichtungen oft hohen Belastungen ausgesetzt, so dass es nicht selten zu Fehlern beim Entlassmanagement kommt. Ist ein kompetenter Dienstleister wie die GHD in alle Vorgänge eingebunden, ist der reibungslose und fehlerfreie Übergang gesichert.

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