2022: Rund 2.700 medizinische Behandlungsfehler mit Folgeschäden

Laut Statistik des Medizinischen Dienstes wurden 2022 allein in Deutschland etwa 2.700 medizinische Behandlungsfehler mit Folgeschäden nachgewiesen. Damit hat sich der Verdacht auf einen solchen Behandlungsfehler in jedem vierten Fall bestätigt. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen zur Thematik dürfte die Dunkelziffer allerdings noch wesentlich höher liegen.

2022 stellte der Medizinische Dienst der Krankenkassen in ganz Deutschland 13.059 fachärztliche Gutachten zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern fest. In 3.221 Fällen kam es dabei zu Behandlungsfehlern seitens der zuständigen Ärztinnen und Ärzte mit gesundheitlichen Folgeschäden. Diese Behandlungsfehler waren in 2.696 Fällen nachweislich Verursacher der Schäden, was Voraussetzung ist, wenn Betroffene anschließend Schadensersatz beantragen wollen.

Damit hat sich ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler mit Folgeschäden im Rahmen einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Praxis in jedem vierten Fall bestätigt. Etwa zwei Drittel aller Vorwürfe entstammen dabei dem Umfeld der stationären medizinischen Versorgung, primär in einer Klinik, und beziehen sich auf operative Eingriffe, welche bei den Patienten durchgeführt wurden.

Bei etwa zwei von drei Fällen mit medizinischen Behandlungsfehlern waren die gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen nur temporär. Jeder Dritte leidet allerdings an permanenten Folgeschäden. Diese reichen von kleineren Narben oder leichten Einschränkungen der Mobilität über starke und chronische Schmerzen bis hin zum Tod der behandelten Person: 2022 starben nachweislich 84 Menschen aufgrund medizinischer Behandlungsfehler.

Mehr Transparenz und Schutz vor Behandlungsfehlern

Objektive wie auch allgemeingültige Rückschlüsse auf die Häufigkeit und die Wahrscheinlichkeit eines solchen Behandlungsfehlers mit permanenten Konsequenzen können allerdings mangels zentraler Erfassung nicht gezogen werden. Auch werden zahlreiche Behandlungsfehler, etwa bei der Medikation, schlichtweg nicht bemerkt und damit auch nicht erfasst.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass die Dunkelziffer in Bezug auf medizinische Behandlungsfehler damit regelmäßig wesentlich höher liegt. Experten gehen davon aus, dass es in Krankenhäusern bei einem von 100 Fällen zu Behandlungsfehlern kommt. Daher werden die Rufe nach einer Verbesserung der Situation, etwa durch eine Meldepflicht für schwere medizinische Behandlungsfehler, immer lauter.

So sollen etwa sogenannte Never Events – schwerwiegende medizinische Fehler, die niemals passieren sollten – zukünftig verpflichtend erfasst und gemeldet werden. Weltweit ist dieses Vorgehen in vielen Ländern bereits Standard, um die Sicherheit der Patienten signifikant zu erhöhen, in Deutschland bisher allerdings noch nicht. Mediziner fordern daher von der Bundesregierung, eine solche Never-Event-Liste verpflichtend einzuführen, damit schwere Behandlungsfehler zukünftig anonym erfasst und übermittelt werden können.

Bereits ab April 2024 soll das neue Krankenhaustransparenzgesetz der Bundesregierung greifen, welches die geplante neue Krankenhausreform flankiert. Im Rahmen der besseren Transparenz, vor allem für zukünftige Patientinnen und Patienten, sollen Krankenhäuser ab diesem Zeitpunkt diverse Daten auf einer speziellen Internet-Plattform publizieren. Dazu zählen etwa das eigene Leistungsangebot, eine Übersicht über die Qualifikationen und Spezialisierungen des Klinikpersonals oder eben auch die Rate der Behandlungsfehler und Todesfälle.

Ein möglicher medizinischer Behandlungsfehler: Was kann ich tun?

Besteht der Verdacht auf einen medizinischen Behandlungsfehler, vor allem mit permanenten Schäden und Einschränkungen für die betroffene Person, ist es absolut essenziell, schnellstmöglich eine erfahrene Fachanwaltskanzlei zu konsultieren, die sich auf das deutsche Arzthaftungsrecht spezialisiert hat. Nur so können neben den Ansprüchen auf Schadensersatz und den Kosten für Folgebehandlungen auch eventuell solche für die Rückzahlung des Arzthonorars geltend gemacht werden.