Zuckersteuer 2027: Wie weit soll der Staat bei Cola, Säften und Co. gehen?
Die geplante Zuckersteuer entwickelt sich zu einem der umstrittensten gesundheitspolitischen Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung. Dass besonders zuckerreiche Erfrischungsgetränke künftig zusätzlich besteuert werden sollen, ist grundsätzlich vereinbart. Offen ist jedoch, wie weit die Regelung reicht, welche Produkte tatsächlich erfasst werden und ab welchem Zuckergehalt die Steuer greift. Gerade an diesen Fragen entzündet sich inzwischen ein Konflikt innerhalb der Bundesregierung.
Ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sieht einen vergleichsweise breiten Ansatz vor. Neben klassischen Limonaden könnten demnach unter anderem Nektare, Smoothies, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und Weine sowie Sirupe und Konzentrate betroffen sein. Zeitweise standen sogar Getränke mit Süßungsmitteln im Raum. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich inzwischen allerdings gegen eine zusätzliche Besteuerung zuckerfreier Getränke ausgesprochen.
Drei Steuerstufen nach Zuckergehalt
Kern des bisherigen Modells ist eine gestaffelte Besteuerung. Nach den bislang bekannten Eckpunkten würden Getränke ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter mit 26 Cent pro Liter belastet. Ab sieben Gramm wären 32 Cent vorgesehen, ab zehn Gramm 38 Cent.
Bei einer Cola mit mehr als zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter entspräche das für eine Halbliterflasche einer Steuer von 19 Cent. Ob der Verkaufspreis tatsächlich in diesem Umfang steigt, hängt allerdings davon ab, ob Hersteller und Handel die Belastung vollständig weitergeben.
Genau darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu einer pauschalen Verbrauchsteuer. Die Staffelung soll Unternehmen einen finanziellen Anreiz geben, Rezepturen zu verändern und den Zuckeranteil zu reduzieren. Zugleich soll die Steuer Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren. Genannt werden bislang Größenordnungen zwischen 450 und 650 Millionen Euro jährlich. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hält bei hohen Konsummengen sogar Einnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro für möglich.
Streit über den Umfang der Steuer
Gerade die breite Ausgestaltung stößt jedoch auf Widerstand. Das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium kritisiert, dass das Finanzministerium deutlich mehr Getränkekategorien einbeziehen will als ursprünglich von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen.
Auch bei den Grenzwerten bestehen Differenzen. Das Landwirtschaftsministerium favorisiert eine Besteuerung ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter und zwei statt drei Steuerstufen. Zudem gibt es Vorbehalte gegen einen Start bereits 2027. Unternehmen müssten ausreichend Zeit erhalten, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.
Widerstand kommt ebenfalls aus Teilen der Unionsfraktion. Dort wird auf zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft verwiesen. Gesundheits- und Verbraucherorganisationen befürworten die Steuer dagegen seit Langem. Auch innerhalb Bayerns gehen die Einschätzungen auseinander. Gesundheitsministerin Judith Gerlach hält das Instrument grundsätzlich für sinnvoll, fordert aber, die Einnahmen vollständig für Prävention einzusetzen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger lehnt die Steuer hingegen ab.
Dabei gibt es einen entscheidenden finanzpolitischen Punkt: Anders als eine zweckgebundene Abgabe fließen Einnahmen aus einer Steuer grundsätzlich in den Bundeshaushalt. Ob und in welchem Umfang sie tatsächlich zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden, ist deshalb noch offen.
Großbritannien zeigt die mögliche Lenkungswirkung
Die Befürworter verweisen insbesondere auf Erfahrungen aus Großbritannien. Dort führte die Abgabe auf Softdrinks dazu, dass Hersteller den Zuckergehalt zahlreicher Produkte reduzierten. Während der Absatz von Softdrinks ungefähr stabil blieb, sank die insgesamt verkaufte Zuckermenge um rund 35 Prozent. Zudem wurden anschließend bei Kindern und Jugendlichen weniger Fälle von Karies und Adipositas beobachtet.
Das Beispiel verdeutlicht zugleich, dass eine Zuckersteuer nicht ausschließlich darauf zielt, Verbraucher über höhere Preise zu einem anderen Kaufverhalten zu bewegen. Bei einer Staffelung nach Zuckergehalt entsteht bereits auf Herstellerseite ein Anreiz, Rezepturen anzupassen, um in eine niedrigere Steuerklasse zu fallen.
International ist das Instrument längst verbreitet. Mehr als 100 Länder haben entsprechende Steuern eingeführt. Allerdings fallen die Erfahrungen nicht überall gleich aus. Dänemark schaffte seine als kompliziert geltende Regelung 2014 nach rund zwei Jahren wieder ab.
Warum gerade Getränke im Mittelpunkt stehen
Dass sich die deutsche Debatte vor allem auf Getränke konzentriert, obwohl auch Süßwaren und zahlreiche verarbeitete Lebensmittel zugesetzten Zucker enthalten, hat einen gesundheitspolitischen Hintergrund. Zuckerhaltige Erfrischungsgetränke gehören zu den wichtigen Quellen der Zuckeraufnahme. Sie liefern viel Energie, sättigen jedoch vergleichsweise schlecht und lassen sich schnell konsumieren.
Mediziner und Verbraucherschützer verbinden einen dauerhaft hohen Zuckerkonsum unter anderem mit Übergewicht, Typ-2-Diabetes und Karies. Modellrechnungen zufolge könnte eine Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke mehrere Tausend neue Fälle von Typ-2-Diabetes pro Jahr verhindern.
Wie stark sich der Zuckergehalt von Produkten über politische und regulatorische Rahmenbedingungen beeinflussen lässt, zeigt auch ein ungewöhnliches Beispiel aus Deutschland. Noch 2019 wurde der Getränkehersteller Lemonaid beanstandet, weil seine Zitronenlimonade mit sechs Gramm Zucker pro 100 Milliliter unter dem damaligen Richtwert des Deutschen Lebensmittelbuchs lag. Die Leitsätze sahen seinerzeit mindestens sieben Gramm vor. Nach einem jahrelangen Streit wurde diese Vorgabe 2024 gestrichen.
Die entscheidenden Details sind noch offen
Damit ist die politische Grundsatzentscheidung für eine Zuckersteuer zwar gefallen, ihre konkrete wirtschaftliche Reichweite jedoch keineswegs geklärt. Die entscheidenden Fragen liegen nun in der Ausgestaltung: Welche Getränke werden einbezogen? Wo liegen die Schwellenwerte? Wie viele Steuerstufen wird es geben? Und beginnt die Besteuerung tatsächlich schon 2027?
Davon hängt ab, ob die Zuckersteuer vor allem zusätzliche Einnahmen erzeugt oder tatsächlich die gewünschte Lenkungswirkung entfaltet. Das britische Beispiel zeigt, dass eine nach Zuckergehalt gestaffelte Belastung Hersteller zu erheblichen Rezepturänderungen bewegen kann. Wie weit Deutschland diesen Ansatz übernimmt, dürfte deshalb wesentlich darüber entscheiden, welche Wirkung die neue Steuer am Ende entfaltet.