
Erfahrener Notar, Autor und engagierter Altruist: Helmut Freiherr von Oefele
Helmut Freiherr von Oefele ist ein renommierter Notar, Jurist und engagierter Bürger, der über viele Jahre hinweg nicht nur in der Rechtspraxis, sondern auch in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen tätig war. Mit einem tiefen Verständnis für die Geschichte und einer ausgeprägten politischen Haltung, trägt er zur Entwicklung von juristischen Standards und gesellschaftlicher Verantwortung bei.
Die frühen Jahre und Ausbildung Helmut Freiherr von Oefeles
Helmut Freiherr von Oefele wurde 1941 in München geboren und wuchs in einem intellektuell geprägten Elternhaus auf, in dem geschichtliche und politische Themen eine zentrale Rolle spielten. Diese prägende Umgebung förderte schon früh die Fähigkeit, Themenkomplexe umfassend zu verstehen und dabei die Bedeutung der Vergangenheit in Bezug auf die Gegenwarts- sowie Zukunftsgestaltung zu erkennen. Seine schulische Ausbildung begann er am Humanistischen Wilhelmsgymnasium in München, wo er besonders durch das Erlernen von Latein und Griechisch tiefgehende Einblicke in die Antike erhielt, die seine Denkweise und Weltanschauung nachhaltig prägten.
Studium und beruflicher Werdegang
Ursprünglich entschied sich von Oefele für ein Studium der Architektur und Mathematik, doch schon bald stellte er fest, dass die Rechtswissenschaften ihn mehr faszinierten. So wechselte er das Fach und beendete sein Jurastudium erfolgreich an der Universität München. Während seiner Studienzeit verbrachte er ein halbes Jahr in Paris, wo er bei einem französischen Rechtsanwalt arbeitete. Diese internationale Erfahrung erweiterte nicht nur seine beruflichen Perspektiven, sondern vertiefte auch seine Verbundenheit mit dem europäischen Gedanken.
Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums entschied sich von Oefele, seine berufliche Laufbahn als Notar in Bayern fortzusetzen. Er begann als Notarassessor in Bad Aibling, Traunstein und München, bevor er 1988 eine Notarstelle in Hengersberg übernahm, die er 15 Jahre lang bekleidete. 1998 setzte er seine Notartätigkeit in München fort, wo er bis zu seinem Ruhestand 2010 arbeitete.
Helmut Freiherr von Oefele: Berufliche Haltung und Werte
Für Helmut Freiherr von Oefele ist Erfolg nicht das Streben nach äußerer Anerkennung, sondern vielmehr das Streben nach verantwortungsvollem Handeln in allen Lebensbereichen – sei es im persönlichen oder beruflichen Umfeld. Erfolg bedeutet für ihn, in jeder Situation die Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen. Besonders im juristischen Kontext betrachtet er eine gelungene Lösung komplexer Rechtsfragen als einen Erfolg, wenn diese die verschiedenen Interessen aller Parteien angemessen berücksichtigt und in Einklang bringt.
Das höchste Gut für ihn ist das Vertrauen, das ihm seine Klienten entgegenbringen. Durch seine jahrelange Tätigkeit als Notar hat er gelernt, dass juristische Fachkenntnisse allein nicht ausreichen. Es bedarf ebenso der Fähigkeit zur Kommunikation, der Empathie sowie der Fertigkeit Lösungen zu entwickeln. Eine zentrale Frage, die ihn durch seine Arbeit leitet, lautet immer wieder: „Was ist das eigentliche Anliegen des anderen?“ Diese Denkweise ermöglicht es ihm, sowohl die menschliche als auch die wirtschaftliche Problematik eines Falles zu erfassen und zu lösen.
Gesellschaftliches Engagement Helmut Freiherr von Oefeles und die Bedeutung der Familie
Abseits seiner beruflichen Tätigkeit als Notar engagierte sich von Oefele auch in verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Bereichen. Über viele Jahre war er als Gemeinderat in Hengersberg aktiv. Zudem engagierte er sich im Lions Club in Deggendorf und München, wo ihm das Knüpfen von Freundschaften in einer zunehmend globalisierten Welt besonders wichtig war.
Sein Engagement für Völkerverständigung und soziale Verantwortung versteht er als integralen Bestandteil seiner persönlichen Werte. Dabei hob er stets die Bedeutung eines offenen Dialogs und der Zusammenarbeit über kulturelle und nationale Grenzen hinweg hervor. Besonders am Herzen lag ihm die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere die soziale Integration von behinderten Kindern.
Die Familie bildet für Helmut Freiherr von Oefele das tragende Fundament. Als Vater von drei Kindern weiß er aus eigener Erfahrung, wie entscheidend ein stabiles familiäres Umfeld ist. Für ihn ist die Familie Quelle der Kraft. Sie ermöglicht es ihm, Verantwortung zu übernehmen und Herausforderungen mit Zuversicht zu begegnen.
Buchveröffentlichungen und wissenschaftliche Arbeiten
Helmut Freiherr von Oefele hat an zahlreichen juristischen Publikationen sowie Kommentaren als Autor und Herausgeber mitgewirkt.
Mitherausgeberschaft von juristischen Büchern | |
Grundbuchordnung: GBO | Bauer / von Oefele 1-3. Auflage Verlag Vahlen (nunmehr Bauer/Schaub) |
Autorenschaft | |
Handbuch des Erbbaurechts | von Oefele / Winkler 1-6. Auflage Verlag C.H.Beck (nunmehr ab 7. Auflage: Winkler/Schlögel) |
Kommentierung im Münchner Kommentar zum Abschnitt Erbbaurecht | |
Münchner Kommentar | von Oefele / Heinemann 1-6. Auflage ErbbauRG Verlag C.H.Beck |
Beiträge in juristischen Zeitschriften | |
MittBayNot 1988/2, 71 | Räfle, Erbbaurechtsverordnung (Besp.von Notar Helmut Frhr. von Oefele, Hengersberg) |
MittBayNot 1992/1, 29 | Zur Hauptsacheeigenschaft des Bauwerks gem. § 1 Abs.2 ErbbauVO (v. Oefele) |
MittBayNot 2000/5, 441 | Benutzungsregelung für Duplexparker (OLG Frankfurt/M.) mit Anmerkung von Oefele |
MittBayNot 2001/1, 78 | Vormerkungsfähigkeit der Erbbauzinserhöhung(OLG Zweibrücken) mit Anmerkung von Oefele |
MittBayNot 2004/3, 186 | Unbestimmter Rechtsbegriff als Heimfallvoraussetzung (LS) (BGH, Urteil vom 11.07.2003, V RZ 56/02) mit Anmerkung v. Oefele |
MittBayNot 2011/1, 55 | Verjährung des Erbbauzinsanspruchs (BGH, Urteil vom 9.10.2009, V ZR18/09) mit Anmerkung v. Oefele |
DNotZ 1995/1, 91 | Zinssicherung in der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts (Johannes W. Handschumacher, Verlag Peter Lang GmbH) (Besp. von Oefele) |
DNotZ 1995/5, 158 | Die Erbbaurechtslösung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (H. Freiherr von Oefele) |
DNotZ 1995/9, 643 | Änderung der Erbbaurechtsverordnung durch das Sachenrechtsänderungsgesetz (von Oefele) |
DNotZ 1997/2, 144, 147 | BayObLG, Zusammenfassung mehrerer Reallasten; Erhöhung von Erbbauzinsreallast durch echte Gleitklausel (Anm. von Oefele) |
DNotZ 2001/3, 216 | OLG Hamm, Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks im Wohnungseigentum (Anm. von Oefele) |
DNotZ 2011, 503 | Vorschläge zur Erbbaurechtsreform, insbesondere der Bundesnotarkammer |
NJW 2004/43, 3 | Das WEG auf den Weg bringen – Einführung des Zentralgrundbuchs (von Oefele/ Schneider) |
NWB 2007/27, 2305 | Neues Wohnungseigentumsgesetz (Helmut Frhr. von Oefele) |
B: Weitere Schriften / Beiträge | |
Eigenverlag, 1984 | Zur Familiengeschichte der Freiherrn von Oefele (Armin Freiherr von Oefele unter Mitarbeit von Nikolaus Merkt und Helmuth Freiherr von Oefele)
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Eigenverlag, 2014 | Zur Herkunft der Baiern / Ein Diskussionsbeitrag (Elisabeth Freifrau von Oefele + und Helmut Freiherr von Oefele) Mit einem Vorwort von Peter Claus Hartmann
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