Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz
Die Europäische Union hat als erste weltweit ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Das Ziel der Verordnung ist es, Innovationen zu fördern, gleichzeitig aber auch Risiken zu minimieren und den Schutz von Grundrechten zu gewährleisten.
Das Gesetz folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko, das eine KI-Anwendung mit sich bringt, desto strenger sind die Vorgaben. So sind bestimmte KI-Systeme, die Menschen manipulieren oder in unzulässiger Weise überwachen können, verboten. Dazu zählt beispielsweise das sogenannte Social Scoring, bei dem Personen anhand ihres Verhaltens bewertet werden. Hochriskante KI-Anwendungen, etwa in den Bereichen Gesundheitswesen, kritische Infrastruktur oder Finanzsektor, müssen strenge Auflagen erfüllen, um in der EU zugelassen zu werden. Für weniger riskante Anwendungen gibt es lediglich Transparenzpflichten, beispielsweise die klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Mit der Verabschiedung des AI Acts beginnt nun die Aufgabe der nationalen Umsetzung. Bundesdigitalminister Volker Wissing betont die Bedeutung der KI für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Die Bundesregierung will möglichst große Spielräume für Innovationen erhalten, um Deutschland als einen führenden Standort für KI-Entwicklung und -Anwendung zu etablieren. Im Rahmen der nationalen KI-Strategie fördert die Bundesregierung bereits zahlreiche Projekte, darunter spezielle KI-Servicezentren, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützen sollen.
Pflicht zur KI-Schulung ab 2025
Ein wichtiger Bestandteil der neuen Vorschriften ist die Schulungspflicht für Personal, das mit KI-Systemen arbeitet. Ab dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Wie diese Schulung konkret auszusehen hat, bleibt jedoch offen. Experten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Bundesnetzagentur betonen, dass strukturierte Schulungen oder Weiterbildungsprogramme notwendig sein werden. Ein einfaches Selbststudium sei nicht ausreichend. Ziel ist es, dass Beschäftigte sicher und verantwortungsbewusst mit KI umgehen können, wobei sowohl technische als auch ethische und rechtliche Aspekte vermittelt werden sollen.
Obwohl die Schulungspflicht bereits feststeht, fehlen bislang konkrete Leitlinien zur Umsetzung. Die EU arbeitet derzeit an detaillierten Vorschriften, die den Unternehmen Orientierung geben sollen. Neben Schulungen wird auch diskutiert, ob Unternehmen KI-Beauftragte ernennen oder interne KI-Standards etablieren müssen. Besonders relevant ist die Frage, inwieweit Unternehmen haftbar gemacht werden können, falls mangelnde Schulung zu Problemen führt. Sollte durch den Einsatz von KI ein Schaden entstehen, der durch angemessene Schulungsmaßnahmen hätte verhindert werden können, könnten Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.
Aufsicht und Kontrolle – Wer überwacht die Einhaltung?
Ein weiteres offenes Thema ist die Kontrolle der Einhaltung der neuen Vorschriften. Nationale Aufsichtsbehörden müssen erst bis August 2025 etabliert werden. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur diese Aufgabe übernehmen. Sie hat bereits angekündigt, ein Informationsangebot zur KI-Kompetenz bereitzustellen, um Unternehmen zu unterstützen. Die Sicherstellung der Schulungspflicht liegt jedoch in der Eigenverantwortung der Betriebe.
Internationale Zusammenarbeit für eine zukunftsfähige KI-Strategie
Neben den gesetzlichen Regelungen setzt die Bundesregierung auch auf internationale Zusammenarbeit. Bundeskanzler Olaf Scholz nahm im Mai 2024 an einem KI-Gipfel teil, bei dem sich Staats- und Regierungschefs über Möglichkeiten austauschten, Innovationen im Bereich der KI zu fördern. Ziel ist es, nicht nur wirtschaftliche Chancen zu nutzen, sondern sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen von den Fortschritten profitieren.
Das neue Regelwerk bietet einen klaren Rahmen für Unternehmen und stellt gleichzeitig sicher, dass ethische und rechtliche Standards eingehalten werden. Für Deutschland bedeutet es, dass die nationale Umsetzung den Spagat zwischen Sicherheit, Transparenz und Innovationsförderung meistern muss. Besonders die Schulungspflicht und die Haftungsfragen bleiben dabei zentrale Themen.