Milliarden-Verschwendung bei Vermittlung von Arztterminen
Als das Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 in Kraft trat, verband die Politik damit ein klares Versprechen: Kassenpatienten sollten schneller an Arzttermine kommen, insbesondere bei Fachärzten. Fünf Jahre später fällt das Urteil des Bundesrechnungshofs vernichtend aus. Die gesetzliche Krankenversicherung hat bis Mitte 2024 rund 2,9 Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben – ohne messbaren Nutzen für die Versicherten. Im Gegenteil: Die Wartezeiten haben sich verlängert.
Nach Auswertung der bisherigen Evaluationen sieht der Rechnungshof keinen Beleg dafür, dass die mit dem Gesetz eingeführten Vergütungsanreize das Terminproblem entschärft haben. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte lag 2019 bei 33 Tagen. Im Jahr 2024 waren es 42 Tage. In der Gesamtschau bedeutet das eine Verschlechterung um rund eine Woche.
Auch differenziertere Betrachtungen bestätigen diesen Trend. Zählt man kurzfristige Termine am selben Tag heraus, müssen Kassenpatienten inzwischen im Schnitt etwa sechs Wochen warten. Der Abstand zu Privatversicherten hat sich dabei nicht verringert. Der zeitliche Vorsprung dieser Gruppe beträgt weiterhin rund 15 Tage. Bereits 2019 wartete ein deutlich höherer Anteil gesetzlich Versicherter länger als einen Monat auf einen Facharzttermin als bei privat Versicherten – an diesem Verhältnis hat sich nichts geändert.
Kritik an Honoraranreizen
Kern des Gesetzes waren zusätzliche, extrabudgetäre Honorare für Ärzte, wenn sie bestimmte Termine anbieten oder über Terminservicestellen vermitteln. Aus Sicht des Rechnungshofs steht diesen Zahlungen jedoch keine zusätzliche Leistung gegenüber. Die Prüfer sprechen von gescheiterten Vergütungsregelungen und fordern deren ersatzlose Streichung.
Besonders kritisch bewerten sie das Verhalten einzelner Facharztpraxen. So werde die Terminvergabe teils an einen Dringlichkeitsnachweis des Hausarztes geknüpft. Für Patienten bedeutet das einen zusätzlichen Gang in die hausärztliche Praxis, ohne dass sich der Zugang zum Facharzt beschleunigt. Nach Einschätzung des Rechnungshofs setzt das System falsche Anreize, erzeugt unnötige Arztkontakte und unterläuft das eigentliche Ziel der Reform.
Warnungen ohne Folgen
Bemerkenswert ist, dass Probleme im System offenbar früh erkannt wurden. Bereits 2023 hatte das Bundesgesundheitsministerium intern auf Fehlentwicklungen hingewiesen und vor nicht gerechtfertigten Honorarzuwächsen gewarnt. Konkrete Korrekturen blieben jedoch aus. Aus Sicht der Prüfer hat das dazu beigetragen, dass sich die finanziellen Effekte des Gesetzes weiter verstetigt haben.
Der Rechnungshof warnt zudem vor einer fortgesetzten Doppelfinanzierung. Solange die bestehenden Regelungen weiterlaufen und parallel eine grundlegende Reform vorbereitet wird, fließe Geld in ein System ohne nachgewiesenen Nutzen. Ein Abwarten bis zur Einführung eines neuen Modells sei deshalb nicht akzeptabel.
Arbeitszeit als strukturelles Problem
Ein weiterer Befund der Prüfer relativiert die Erwartung, dass finanzielle Anreize allein das Angebot an Arztterminen erhöhen können. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken – von 41,3 Stunden im Jahr 2014 auf 34,5 Stunden im Jahr 2023. Gründe könnten demografische Effekte, veränderte Lebensentwürfe oder eine höhere Teilzeitquote sein. Insgesamt ist die verfügbare ärztliche Arbeitszeit laut Bericht nicht gestiegen.
Für den Rechnungshof ist das ein Hinweis darauf, dass punktuelle Honoraranreize strukturelle Engpässe nicht beheben können. Maßnahmen zur Verkürzung von Wartezeiten müssten breiter ansetzen und gesellschaftliche, technologische und demografische Entwicklungen berücksichtigen.
Reformdebatte und politische Verantwortung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, die Terminregelungen erst im Zuge der Einführung eines Primärarztsystems zu überprüfen. In diesem Modell sollen Hausärzte künftig als erste Anlaufstelle fungieren und den Zugang zu Fachärzten steuern. Der Rechnungshof hält diesen Zeitplan für zu spät und fordert ein schnelleres Eingreifen.
Politisch ist das Thema ebenfalls umstritten. Aus den Reihen der Grünen kommt scharfe Kritik an der früheren Gesundheitspolitik. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz gilt dort als Beispiel für kurzsichtige Entscheidungen aus der Amtszeit von Jens Spahn, der 2019 Gesundheitsminister war. Die damalige Reform habe hohe Kosten verursacht, ohne die Versorgung der Patienten spürbar zu verbessern.
Unterm Strich zeichnet der Bericht ein klares Bild: Das Ziel schnellerer Arzttermine wurde verfehlt, während die Beitragszahler mit Milliardenkosten belastet wurden. Für den Bundesrechnungshof ist das Gesetz damit ein teures Lehrstück über die Grenzen finanzieller Steuerungsinstrumente im Gesundheitswesen.