Meta behält Instagram und WhatsApp – US-Gericht weist Kartellklage ab
Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat einen der bedeutendsten Wettbewerbsprozesse seiner Unternehmensgeschichte für sich entschieden. Ein Bundesgericht in Washington kam zu dem Schluss, dass weder Instagram noch WhatsApp vom Konzern abgespalten werden müssen. Damit scheiterte der Versuch der US-Handelsbehörde FTC, mehr als zehn Jahre alte Übernahmen nachträglich rückgängig zu machen.
Im Mittelpunkt des seit 2020 laufenden Verfahrens stand die Frage, ob Meta durch den Kauf der beiden Plattformen eine illegale marktbeherrschende Stellung geschaffen oder gefestigt habe. Richter James Boasberg machte in seinem Urteil jedoch deutlich, dass die FTC ihren Kernvorwurf nicht ausreichend untermauern konnte. Entscheidend sei nicht, welche Marktmacht Meta in der Vergangenheit hatte, sondern ob der Konzern heute eine monopolartige Position einnehme. Dies habe die Behörde nach Auffassung des Gerichts nicht nachweisen können.
Besonders problematisch für die Wettbewerbshüter: Instagram und WhatsApp werden kostenlos angeboten. Ein Argument über steigende Preise – ein im US-Kartellrecht häufig verwendeter Maßstab – ließ sich deshalb nicht ziehen. Die FTC versuchte stattdessen, eine qualitative Verschlechterung der Meta-Dienste bei gleichzeitig schwächelnder Konkurrenz zu belegen. Doch auch diese Argumentation fand vor Gericht keine ausreichende Stütze.
Veränderte Marktlandschaft schwächt die FTC-Position
Boasberg verwies in seiner Entscheidung auf die bemerkenswerte Dynamik des Social-Media-Marktes. Seit Einreichung der Klage im Jahr 2020 habe sich das Wettbewerbsumfeld so stark gewandelt, dass frühere Marktdefinitionen kaum noch Bestand hätten. Plattformen wie TikTok, die in den ersten Schriftsätzen der Behörde noch nicht einmal vorkamen, gehören inzwischen zu Metas härtesten Rivalen. Die Abgrenzung zwischen sozialen Netzwerken und anderen Formen digitaler Kommunikation sei inzwischen fließend geworden.
In seiner Entscheidungsbegründung nutzte der Richter sogar ein Zitat des Philosophen Heraklit: Niemand steige zweimal in denselben Fluss. Die digitale Landschaft bewege sich so schnell, dass sich Marktverhältnisse innerhalb weniger Jahre grundlegend verschieben könnten. Aus dieser Perspektive sei die Forderung der FTC, mehr als ein Jahrzehnt zurückliegende Übernahmen rückabzuwickeln, kaum noch zeitgemäß.
Politische Vorgeschichte und historische Dimension
Die Klage hat eine lange politische Vorgeschichte. Ursprünglich wurde sie noch unter Präsident Donald Trump eingereicht – ein Zeitpunkt, zu dem das Verhältnis zwischen dem damaligen Präsidenten und dem Konzern angespannt war. Kritiker sahen in der Klage daher auch ein politisches Signal.
Die nun ergangene Entscheidung ist zudem im Kontext der breiteren regulatorischen Offensive gegen große Tech-Konzerne zu betrachten. Während Google in separaten Verfahren wegen seiner Macht im Such- und Werbemarkt bereits Niederlagen einstecken musste, ist das Urteil zugunsten Metas der erste große Rückschlag für die US-Kartellbehörden im Zuge der breit angelegten Marktregulierung.
Meta überzeugt mit Verweis auf intensiven Wettbewerb
Während die FTC behauptete, Meta habe potenzielle Rivalen systematisch aufgekauft, um Konkurrenz zu schwächen – gestützt unter anderem auf ein oft zitiertes Zuckerberg-Zitat aus dem Jahr 2008 („Besser kaufen als konkurrieren“) –, hielt Meta dem entgegen, dass der Markt heute von intensiver Konkurrenz geprägt sei. Plattformen wie TikTok, YouTube oder Apples Messaging-Lösungen seien starke Wettbewerber, die jede monopolartige Stellung relativierten.
Der Konzern argumentierte zudem, dass die Übernahmen von Instagram und WhatsApp wesentlich dazu beigetragen hätten, Innovationen zu beschleunigen. Beide Plattformen hätten Meta geholfen, den Wandel vom Desktop-zum Mobile-Geschäft erfolgreich zu bewältigen und die Attraktivität für jüngere Nutzerschichten zu sichern.
Historische Bedeutung der Übernahmen
Instagram wurde 2012 für rund eine Milliarde Dollar übernommen – damals ein für eine App ohne Werbeumsätze spektakulär wirkender Preis. WhatsApp folgte 2014 für mehr als 22 Milliarden Dollar. Beide Akquisitionen hatten die Wettbewerbshüter seinerzeit genehmigt.
Die FTC versucht nun, diese Entscheidungen als Fehler zu reinterpretieren, doch Boasberg stellte klar, dass die Behörde nur mit dem Nachweis einer aktuellen oder unmittelbar bevorstehenden Rechtsverletzung hätte Erfolg haben können. Dass die Übernahmen Meta damals wichtige Marktanteile gesichert haben könnten, sei für die heutige rechtliche Bewertung nicht ausschlaggebend.
Ein Sieg, aber keine Entwarnung für Meta
Auch wenn Meta in diesem Verfahren einen erheblichen Erfolg erzielt hat, bedeutet das Urteil nicht, dass der Konzern nun frei von regulatorischem Druck ist. In den USA stehen bereits weitere Prozesse an, insbesondere zu Fragen der psychischen Gesundheit junger Nutzer. Zudem bleibt die politische Debatte über die Macht großer Plattformen hochdynamisch. Analysten gehen davon aus, dass die Diskussion über den Umgang mit der Marktkonzentration im Tech-Sektor weiter intensiver geführt wird.
Die Meta-Aktie reagierte entsprechend verhalten: Sie verlor am Tag des Urteils leicht an Wert – ein Hinweis darauf, dass der Markt den Ausgang zwar erwartet hatte, aber weiterhin mit Unsicherheiten rechnet.
Der aktuelle Richterspruch dürfte weit über Meta hinaus Wirkung zeigen. Er legt die Messlatte für kartellrechtliche Eingriffe in dynamischen Technologiemärkten deutlich höher. Die Anforderungen an den Nachweis einer aktuellen monopolartigen Marktstellung sind hoch und der Fokus auf historische Entscheidungen begrenzt.