Mehr Transparenz beim Fleischkauf und -verzehr: Forderung nach Kennzeichnung in der Gastronomie

Ab Mitte 2025 wird in Deutschland ein neues staatliches Tierhaltungskennzeichen eingeführt, das verpflichtend für Fleischprodukte gilt. Während das Kennzeichnungssystem zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch im Einzelhandel gilt, wird die Forderung nach einer Erweiterung auf die Gastronomie immer lauter. Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich dafür ein, dass auch Restaurants, Kantinen und Imbisse Angaben zur Tierhaltung machen müssen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine umfassendere Transparenz zu bieten.

Das im August 2023 verabschiedete Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung sieht eine stufenweise Einführung vor. Zunächst wird das Label für Fleisch von Tieren, die in Deutschland gehalten wurden, verpflichtend, wenn es direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkauft wird. Dies betrifft gekühltes oder gefrorenes, verpacktes oder unverpacktes Schweinefleisch. Eine Ausweitung auf andere Tierarten und verarbeitete Produkte ist geplant, doch konkrete Zeitpläne fehlen bislang.

Forderung nach Kennzeichnung in der Gastronomie

Zusätzlich zur Kennzeichnung im Einzelhandel möchte Özdemir, dass auch in der Gastronomie Informationen zur Tierhaltung bereitgestellt werden. Dies würde bedeuten, dass Speisekarten oder Preislisten Angaben zur Haltungsform enthalten. Ziel ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch beim Restaurantbesuch oder in Kantinen die Möglichkeit zu geben, informierte Entscheidungen zu treffen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor, stößt jedoch auf Widerstand. Während Verbraucherschutzorganisationen und viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Idee unterstützen, kritisiert die Gastronomiebranche den hohen Verwaltungsaufwand, der insbesondere für kleinere Betriebe kaum umsetzbar sei.

Die Kennzeichnung in der Gastronomie bringt spezifische Herausforderungen mit sich. Anders als im Einzelhandel, wo die Lieferketten einfacher nachvollziehbar sind, ändern sich in der Gastronomie die Bezugsquellen und Rezepturen oft kurzfristig. Diese Dynamik macht eine verlässliche Deklaration der Haltungsform auf Speisekarten oder in Preislisten schwierig. Darüber hinaus fürchten viele Gastronomiebetriebe einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Vor allem kleine Restaurants und Imbisse sehen sich durch die geplante Regelung stark belastet. Sie argumentieren, dass die notwendigen Dokumentationen und Anpassungen die ohnehin angespannte finanzielle Lage der Branche weiter verschlechtern könnten.

Verbraucherinteresse an mehr Transparenz

Trotz der Kritik zeigt sich ein breites Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an mehr Informationen zur Tierhaltung. Laut einer YouGov-Umfrage wünschen sich 39 Prozent der Deutschen Angaben zur Haltungsform auch in Speisekarten. Besonders jüngere Generationen legen Wert auf transparente Informationen über die Herkunft von Fleischprodukten. Gleichzeitig signalisiert die Mehrheit der Befragten Zahlungsbereitschaft: 55 Prozent wären bereit, für Fleisch aus besseren Haltungsbedingungen mehr zu bezahlen.

Politische Diskussionen und nächste Schritte

Bundesagrarminister Özdemir hat wiederholt betont, dass eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Tierschutz wäre. Er appelliert an die Union und FDP, die Initiative zu unterstützen, um Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen und Verbraucherinteressen zu berücksichtigen. Ob und wann die Regelung tatsächlich eingeführt wird, bleibt jedoch unklar.

Die geplante Erweiterung des Tierhaltungskennzeichens auf die Gastronomie ist ein kontroverses, aber wichtiges Thema. Während Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch auch außerhalb des Einzelhandels informierte Entscheidungen treffen könnten, stehen der Umsetzung erhebliche praktische und finanzielle Hürden im Weg.