Greenwashing: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen fünf Unternehmen
Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zentrale Kaufkriterien geworden. Unternehmen reagieren darauf mit Werbekampagnen, die ihre Produkte als besonders umweltfreundlich oder nachhaltig darstellen. Doch nicht alle diese Aussagen halten einer genauen Prüfung stand. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher nun fünf Unternehmen verklagt, die sie der irreführenden Werbung beschuldigt.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation DUH hat Klagen gegen die Unternehmen Coty, Deichmann, L’Oréal, Tchibo und Toom eingereicht. Diese Firmen sollen durch unklare und nicht ausreichend begründete Werbeaussagen ein falsches Bild ihrer Produkte vermittelt haben. Konkret geht es um eine als „ozeanfreundlich“ beworbene Sonnencreme von Coty, „nachhaltige“ Schuhe und Kleidung von Deichmann und Tchibo, Laminat von Toom mit der Bezeichnung „Gut für die Umwelt“ sowie das vermeintliche „Nachhaltigkeits-Engagement“ von L’Oréal.
Die DUH reichte die Unterlassungsklagen bei den zuständigen Landgerichten in Darmstadt, Düsseldorf, Bochum, Hamburg und Köln ein. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch diese irreführenden Aussagen in die Irre geführt würden, da wesentliche Informationen über die angeblichen Umweltvorteile fehlen.
Die Reaktion der Unternehmen
Einige der betroffenen Unternehmen haben bereits auf die Vorwürfe reagiert. Coty Deutschland zeigte sich überrascht über die Klage und erklärte, dass die Bezeichnung „ocean friendly“ bereits im vergangenen Jahr aus der Produktwerbung entfernt worden sei. Laut Unternehmensangaben sei die DUH darüber bereits seit Januar informiert. Coty verteidigte die ursprüngliche Werbeaussage jedoch weiterhin mit dem Verweis auf wissenschaftliche Studien, ohne diese näher zu spezifizieren.
Auch Deichmann teilte mit, dass bereits Anpassungen in Bezug auf die Nutzung des Begriffs „nachhaltig“ im Online-Shop vorgenommen wurden. Tchibo erklärte, dass es nach einer vorherigen Abmahnung der DUH bereits entsprechende Änderungen vorgenommen habe. Die Baumarktkette Toom sowie der Kosmetikkonzern L’Oréal verzichteten bisher auf eine detaillierte Stellungnahme und verwiesen lediglich darauf, dass ihnen die Klageschrift bislang nicht offiziell vorliege.
Wachsende Kritik an Greenwashing
Greenwashing ist kein neues Phänomen. Immer mehr Unternehmen nutzen vage oder missverständliche Umweltversprechen, um ihre Produkte attraktiver erscheinen zu lassen. Besonders problematisch ist dabei, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf diese Aussagen vertrauen und aufgrund mangelnder Transparenz keine informierte Kaufentscheidung treffen können.
Seit Dezember 2024 hat die DUH insgesamt 19 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die mit fragwürdigen Umweltversprechen werben. In 64 weiteren Fällen hat die Organisation bereits Unterlassungserklärungen erwirkt. Unternehmen reagieren häufig erst dann, wenn rechtliche Schritte drohen oder eingeleitet werden.
Die aktuellen Klagen der DUH verdeutlichen, dass die Regulierung irreführender Umweltwerbung verschärft werden muss. Experten fordern verbindliche Standards für die Verwendung von Begriffen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“. Solche Begriffe sollten nur verwendet werden dürfen, wenn wissenschaftlich fundierte Nachweise vorliegen und für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sind.
Jürgen Resch von der DUH betont, dass das Problem nicht nur einzelne Unternehmen betrifft, sondern ein strukturelles ist. „Wir erleben eine Flut an vermeintlich nachhaltigen Produkten, die in Wirklichkeit kaum umweltfreundlicher sind als herkömmliche Alternativen. Unternehmen müssen aufhören, mit leeren Versprechen zu werben, und stattdessen echte nachhaltige Innovationen vorantreiben.“
Greenwashing als Herausforderung für Verbraucher und Unternehmen
Die aktuellen Verfahren gegen Coty, Deichmann, L’Oréal, Tchibo und Toom sind Teil eines größeren Trends: Verbraucherinnen und Verbraucher fordern mehr Transparenz, während Unternehmen zunehmend versuchen, sich durch Nachhaltigkeitsversprechen von der Konkurrenz abzuheben. Doch wenn diese Versprechen nicht mit nachprüfbaren Fakten hinterlegt sind, drohen rechtliche Konsequenzen.
Die DUH wird nach eigenen Angaben weiterhin Unternehmen auf irreführende Umweltwerbung hinweisen und notfalls gerichtlich dagegen vorgehen. Die aktuellen Verfahren zeigen, dass das Thema Greenwashing in den kommenden Jahren noch mehr Aufmerksamkeit erhalten dürfte – sowohl von Verbraucherschützern als auch von Gesetzgebern und Unternehmen selbst.