Gesetzliche Neuregelung: Verbände warnen vor faktischem Verkaufsstopp für Batterien
Ab Mitte Januar 2026 droht dem deutschen Batteriemarkt ein gravierender Einschnitt. Nach Einschätzung der Industrieverbände VDMA, ZVEI und Bitkom könnten zahlreiche Batterien faktisch nicht mehr verkauft werden. Der Grund liegt nicht in fehlender Nachfrage oder mangelnder Produktionskapazität, sondern in der praktischen Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben. Das Batteriedurchführungsgesetz, das am 16. Januar 2026 zur Anwendung kommen soll, trifft nach Ansicht der Verbände auf eine unzureichend vorbereitete Entsorgungs- und Organisationsstruktur.
Mit dem neuen Regelwerk werden die Pflichten der Hersteller deutlich ausgeweitet. Künftig müssen alle Unternehmen, die Batterien herstellen oder Produkte mit integrierten Batterien in Verkehr bringen, ihre Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register aktualisieren. Zusätzlich ist die Anbindung an eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung vorgeschrieben. Diese Organisationen übernehmen zentral die Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien.
Die Frist für diese Anpassungen endet am 15. Januar 2026. Bereits einen Tag später dürfen nur noch Batterien verkauft werden, deren Hersteller sämtliche Anforderungen erfüllen. Nach Einschätzung der Verbände ist genau das derzeit kaum möglich.
Engpass bei der Herstellerverantwortung
Das Kernproblem liegt in der Zahl der zugelassenen Organisationen für Herstellerverantwortung. Aktuell existiert lediglich eine zertifizierte Stelle für Gerätebatterien. Diese allein kann nach Ansicht der Verbände die Vielzahl betroffener Hersteller nicht rechtzeitig aufnehmen und betreuen. Ohne formale Zuordnung zu einer solchen Organisation bleibt die gesetzlich geforderte Herstellerverantwortung unvollständig. In der Konsequenz wären betroffene Batterien nicht mehr verkehrsfähig.
Hinzu kommen hohe Anforderungen an potenzielle neue Organisationen. Für eine Zulassung verlangt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register umfangreiche Sicherheitsleistungen, die bislang in dieser Form nicht erhoben wurden. Diese Hürde bremst die Entstehung weiterer Organisationen und verschärft den Engpass zusätzlich.
Die Verbände rechnen damit, dass bei einer strikten Anwendung des Gesetzes Hunderttausende Batterien nicht mehr in den Markt gelangen könnten. Betroffen wären keineswegs nur klassische Konsumprodukte. Batterien sind zentrale Komponenten in medizinischen Geräten, in Flurförderzeugen, in Logistikfahrzeugen sowie in einer Vielzahl industrieller Anwendungen. Auch Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik wären eingeschlossen.
Ein Ausfall dieser Produkte hätte weitreichende Folgen. In Industrie und Logistik könnten Abläufe ins Stocken geraten, im Gesundheitswesen wären funktionierende Geräte nicht mehr selbstverständlich verfügbar. Die Verbände sprechen von einem Risiko für zentrale Versorgungsstrukturen, das nicht aus mangelnder Compliance, sondern aus fehlender organisatorischer Kapazität entsteht.
Bereitschaft zur Umsetzung vorhanden
Nach Darstellung von Bitkom, VDMA und ZVEI mangelt es nicht am Willen der Unternehmen, die neuen Regeln umzusetzen. Die Hersteller seien grundsätzlich bereit, ihre Verantwortung für Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien wahrzunehmen. Das Problem liege allein in der fehlenden praktischen Grundlage. Solange es nicht genügend zugelassene Organisationen gibt, lasse sich die gesetzlich geforderte Struktur nicht flächendeckend herstellen.
Damit geraten Unternehmen in eine Situation, die sie kaum beeinflussen können. Selbst bei fristgerechter Antragstellung droht ihnen eine gesetzlich bedingte Zwangspause, weil die organisatorischen Voraussetzungen nicht rechtzeitig geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund verlangen die drei Verbände ein sofortiges Vollzugsmoratorium. Die Anwendung der neuen Regelungen solle über den 15. Januar 2026 hinaus ausgesetzt werden. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, um weitere Organisationen für Herstellerverantwortung zuzulassen und die notwendige Infrastruktur aufzubauen.
Ohne eine solche Übergangsregelung drohe ein abrupter Markteinbruch. Der Verkauf von Batterien und batteriebetriebenen Produkten könnte schlagartig zum Erliegen kommen, warnen die Verbände. Die Folgen würden sich entlang ganzer Wertschöpfungsketten fortsetzen.
Eine Lücke zwischen Anspruch und Realität
Der Konflikt zeigt exemplarisch, wie ambitionierte Regulierung an praktischen Grenzen scheitern kann. Das Batteriedurchführungsgesetz verfolgt das Ziel einer verbesserten und kontrollierten Entsorgung. Nach Einschätzung der Industrie fehlt jedoch derzeit die operative Basis, um diesen Anspruch umzusetzen. Solange Zulassungsprozesse und organisatorische Kapazitäten nicht mit den gesetzlichen Fristen Schritt halten, bleibt das Risiko eines faktischen Verkaufsstopps bestehen.
Ob die Politik auf die Warnungen reagiert und den Vollzug des Gesetzes vorübergehend aussetzt, ist offen. Klar ist jedoch: Ohne Anpassungen droht ein regulatorisch verursachter Stillstand in einem Markt, der für Industrie, Logistik und Gesundheitsversorgung von zentraler Bedeutung ist.