Gema gegen OpenAI: Ein Präzedenzfall im Streit um Urheberrechte

Der Konflikt zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem US-Unternehmen OpenAI könnte zu einem der richtungsweisenden Fälle werden, wenn es um den Schutz geistigen Eigentums im Zeitalter Künstlicher Intelligenz geht. Vor dem Landgericht München hat die Auseinandersetzung ihren ersten Höhepunkt erreicht – und die Chancen für die Gema stehen laut der vorläufigen Einschätzung des Gerichts nicht schlecht.

Im Kern dreht sich der Rechtsstreit um die Texte von neun populären Liedern, darunter „Atemlos“, „Bochum“, „Männer“, „Über den Wolken“ und „In der Weihnachtsbäckerei“. Unstrittig ist, dass diese Werke zum Training des Sprachmodells ChatGPT genutzt wurden. Während Melodien nicht Gegenstand des Prozesses sind, liegt der Fokus auf den Songtexten. Die Gema wirft OpenAI vor, die Texte nicht nur verarbeitet, sondern auch inhaltlich memorisiert und dadurch vervielfältigt zu haben. Zudem würden die Inhalte beim Abruf erneut vervielfältigt, was eine weitere Verletzung der Rechte darstelle.

Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager machte zu Prozessbeginn deutlich, dass sie in zentralen Punkten eher der Argumentation der Gema folgt. Besonders das Verhalten des Systems, auf einfache Eingaben nahezu identische Textstellen zurückzugeben, deute auf eine Speicherung hin, die über reines statistisches Lernen hinausgeht. Damit spricht aus Sicht des Gerichts vieles dafür, dass eine unerlaubte Vervielfältigung vorliegt.

OpenAI hatte hingegen argumentiert, dass ChatGPT keine Texte im engeren Sinne speichere. Vielmehr handle es sich um ein System, das aus Trainingsdaten Wahrscheinlichkeiten ableitet und darauf basierend Antworten generiert. Dass dabei auch Songtexte erscheinen, sei nicht als Absicht, sondern als Reflex des Lernprozesses zu verstehen. Doch dieser Darstellung folgte die Richterin in ihrer Einschätzung nicht.

Nutzer oder Entwickler – wer trägt die Verantwortung?

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Frage, wer letztlich für die Ausgabe urheberrechtlich geschützter Texte verantwortlich ist. OpenAI verwies auf die Nutzer, die entsprechende Abfragen stellen. Doch auch hier zeigte sich das Gericht kritisch. Die Verantwortung liege wesentlich bei OpenAI selbst, da die Auswahl der Trainingsdaten und die Architektur des Systems im Unternehmen bestimmt werden. Die Nutzerinteraktion allein könne das rechtliche Risiko nicht auf die Endanwender verschieben.

Die Gema hatte ihre Klage bereits im November 2024 eingereicht. Sie möchte belegen, dass OpenAI systematisch auf das Repertoire ihrer Mitglieder zurückgreift, um KI-Systeme wie ChatGPT zu trainieren. Mit rund 100.000 vertretenen Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen allein in Deutschland sowie über zwei Millionen Rechteinhabern weltweit zählt die Gema zu den größten Verwertungsgesellschaften ihrer Art. Ihr Aufsichtsratsvorsitzender Ralf Weigand betonte bereits bei Einreichung der Klage: Kreative Werke seien die Lebensgrundlage von Künstlerinnen und Künstlern und dürften nicht als kostenlose Vorlage für KI-Systeme dienen, die auf milliardenschweren Geschäftsmodellen beruhen.

Finanzielle Dimension und mögliche Eskalation

Der Streitwert des Prozesses liegt bei 600.000 Euro, doch die wirtschaftliche und rechtliche Tragweite geht weit darüber hinaus. Sollte die Gema Erfolg haben, könnte dies zu weitreichenden Anpassungen in der Nutzung von Trainingsdaten für KI-Systeme führen. Auch eine Weiterleitung an den Europäischen Gerichtshof ist denkbar, um eine europaweit verbindliche Auslegung des Urheberrechts im Kontext von KI zu erreichen.

Das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI gilt als Vorreiter im Bereich generativer KI. Nach eigenen Angaben nutzen wöchentlich rund 700 Millionen Menschen den Chatbot ChatGPT. Trotz seiner enormen Reichweite und eines Jahresumsatzes von rund zehn Milliarden US-Dollar sieht sich OpenAI mit zunehmender Kritik und regulatorischem Druck konfrontiert. Ursprünglich 2015 als Non-Profit gegründet, wandelte sich OpenAI in den vergangenen Jahren zu einem profitorientierten Unternehmen. Unter CEO Sam Altman wurde zeitweise sogar versucht, eine vollständige kommerzielle Umwandlung voranzutreiben – ein Vorhaben, das inzwischen wieder aufgegeben wurde.

Urheberrecht und KI: Ein ungelöstes Spannungsfeld

Der Prozess in München reiht sich in eine wachsende Zahl internationaler Verfahren ein, in denen Künstler, Autoren und Verlage ihre Rechte gegenüber KI-Anbietern verteidigen. Die zentrale Frage lautet: In welchem Umfang dürfen KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Werke zum Training verwenden? Und ab wann wird die Grenze zur unzulässigen Vervielfältigung überschritten?

Während KI-Unternehmen auf die Notwendigkeit großer Datenmengen für die Leistungsfähigkeit ihrer Systeme verweisen, fordern Rechteinhaber klare Regeln, die ihre wirtschaftliche Existenz sichern. Der Fall Gema gegen OpenAI ist damit weit mehr als ein Streit um neun bekannte Songs – er könnte Maßstäbe setzen für den Umgang mit kreativen Inhalten im digitalen Zeitalter.

Ob das Landgericht München zeitnah ein Urteil fällt oder den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterreicht, bleibt vorerst offen. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Konflikt berührt grundlegende Fragen des Urheberrechts, die weit über die Musikbranche hinausreichen. Verlage, Autoren und Kreative weltweit verfolgen gespannt, welche Linie die Gerichte ziehen. Für OpenAI könnte der Fall zur Blaupause werden, wie die Nutzung geschützter Werke durch KI in Europa künftig bewertet wird.